Zu viel Gehalt zurück überweisen nach Kündigung?

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Abwarten. Forderungen des Arbeitgebers verjähren recht schnell. ( glaube nach 6 Monaten) sonst muss du natürlich den überzahlten Betrag zurückgeben.

Die Verjährungsfrist kannst du googeln

Familiengerd  08.11.2019, 17:30

Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.

Abweichend davon können vertragliche Ausschlussfristen vereinbart worden sein: einzelvertraglich mindestens 1 Monat, tarifvertraglich auch kürzer, meist aber 3 oder - zweistufig - 6 Monate.

Geld welches dir nicht zusteht - musst du zurück überweisen.

Familiengerd  08.11.2019, 17:27

Der Empfänger eines nicht zustehenden Entgelts muss von sich aus erst einmal gar nichts tun.

Zurücküberweisen muss er das Geld nur nach Aufforderung - und das auch nur innerhalb von Fristen: entweder vertraglich vereinbarten kurzen Ausschlussfristen (z.B. 1, 3 oder 6 Monate) oder der gesetzlichen Verjährungsfrist (3 Jahre).

Richi008  08.11.2019, 18:01
@Familiengerd

Ach das muss aufgefordert werden ?

okay.

Familiengerd  08.11.2019, 18:06
@Richi008

Ja, der "Schuldner" muss in diesem Fall nicht von sich aus aktiv werden; er kann das Geld selbstverständlich auch ausgeben (quasi "zinsloser Kredit"😉), muss aber sicherstellen, dass er es auf Anforderung auch unverzüglich zurückzahlen kann.

Richi008  08.11.2019, 18:09
@Familiengerd

Das ist aber ein blöder zinsloser kredit 😂

Klar musst du das zurücküberweisen, wenn du nicht die Gegenleistung erbracht hast.

Familiengerd  08.11.2019, 17:28

Der Empfänger eines nicht zustehenden Entgelts muss von sich aus erst einmal gar nichts tun.

Zurücküberweisen muss er das Geld nur nach Aufforderung - und das auch nur innerhalb von Fristen: entweder vertraglich vereinbarten kurzen Ausschlussfristen (z.B. 1, 3 oder 6 Monate) oder der gesetzlichen Verjährungsfrist (3 Jahre).

Ja, das musst Du.

Familiengerd  08.11.2019, 17:28

Der Empfänger eines nicht zustehenden Entgelts muss von sich aus erst einmal gar nichts tun.

Zurücküberweisen muss er das Geld nur nach Aufforderung - und das auch nur innerhalb von Fristen: entweder vertraglich vereinbarten kurzen Ausschlussfristen (z.B. 1, 3 oder 6 Monate) oder der gesetzlichen Verjährungsfrist (3 Jahre).

Menuett  08.11.2019, 17:36
@Familiengerd

Ja, davon bin ich jetzt ausgegangen, dass die Forderung kommt.