Wann muss ich Kündigen um am 01.03.16 anfangen zu können?
Gute Tag ihr Lieben,
ich fange am 01.03.16 bei einem neuen Arbeitgeber an bin aber immoment noch in einem arbeitsverhältnis wo ich mich noch bis zum 31.01.16 in der Probezeit befinde, wenn ich jetzt kündige kann ich mich drauf verlassen das die mich in der Probezeit jetzt noch Kündigen.Also habe ich vor die Kündigung 1 Tag nach meiner Probezeit abzugeben. das Heißt am 01.02.2016. da ich vertraglich eine Kündigungsfrist von 4 Wochen habe müsste das doch klappen ich möchte nach der PÜrobezeit Kündigen da mir dann noch 1.Monat Lohn zusteht. also meine Frage Reicht das die Kündigung am 01.02.16 persönlich abzugeben ?
Edit:
Laut meinem Arbeitsvertrag geht meine Probezeit bis zum 02.02.2016 das heißt also das ich nicht rechtzeitig kündigen kann auser ich kündige in der Probezeit !!!
aber wenn ich jetzt in der Porbezeit Kündige bekomme ich nur gehalt für 14 tage und nicht für den ganzen Monat und mein Arbeitslosengeld entfällt auch für die rechtlichen 14 tage und da ich ja noch sachen bezahlen muss ist es echt schwierig hat jemand ne idee wie ich es schaffe es es so zu richten das ich am 01.03.2016 an der neuen Stelle anfangen kann aber im vormonat nicht auf so viel geld verzichten muss ????
7 Antworten
Während der Probezeit kann man jederzeit ohne Nennung der Gründe kündigen und das Arbeitsverhältnis wird dann auch garantiert aufgelöst.
Wenn Du am 01. Februar kündigst und in Deinem Arbeitsvertrag steht, dass Du eine vierwöchige Kündigungsfrist hast, stehst Du bis zum 26. Februar noch im derzeitigen Arbeitsverhältnis.
Du könntest allerdings direkt heute zum 01. März kündigen, auch das ist eine Möglichkeit.
lg Lilo
Dieses Risiko gehst Du da allerdings ein. Gib doch einfach am 01.02. die Kündigung persönlich ab. Ungefähr so formuliert: Hiermit kündige ich lt. meinem Anstellungsvertrag mit einer vierwöchigen Kündigungsfrist meinen Arbeitsvertrag zum 01. März diesen Jahres. Kein AG will unbedingt jemand halten, der dort gar nicht arbeiten will.
Bei einer Kündigung zum Monatsende muss der Zugang der Kündigung beim
Arbeitgeber unter Anwendung des § 622 BGB spätestens erfolgen bis:
- Bei einem Monat mit 31 Tagen am 03. des jeweiligen Monats
- Bei einem Monat mit 30 Tagen am 02. des jeweiligen Monats
- Zum 28. bzw. 29. Februar am 31. Januar bzw. 01. Februar
https://www.absolventa.de/karriereguide/arbeitsrecht/kuendigung-arbeitnehmer
Was bedeutet der Zugang ?
Ich hoffe diese Frage ist jetzt nicht dein ernst....
also Zugang ist der Tag wo die Kündigung entritt ?
Diese Frage ist wirklich mehr als peinlich. Ist doch wohl glasklar was mit dem Zugang gemeint ist. Gerade bezogen auf deine Frage.....
Man könnte auch Eingang der Kündigung sagen. Die Kündigung muss spätestens am 01. Februar der Firma per Post zugehen, eingehen, vorliegen - wie immer man das formulieren möchte. Am besten gibst Du sie persönlich ab und lässt Dir den Eingang des Kündigungsschreibens schriftlich bestätigen. Dann bist Du auf der sicheren Seite.
@LonelyBrain: meinst du nicht, für den Fragesteller wäre es sinnvoller gewesen, du hättest ganz einfach erklärt, was der Zugang bedeutet, statt ihn dumm dastehen zu lassen? Du kannst nicht davon ausgehen, dass sich jeder so gut auskennt wie du. Er hat also von deiner (durchaus zutreffenden) Antwort kein bisschen, wenn er sie teilweise nicht versteht. Dann wäre eine Erklärung sicher besser als zu sagen, dass die Frage peinlich ist. Peinlich ist hier eher dein Verhalten!
Ne sorry sehe ich nicht so. Ist ja auch meine Antwort. Du kannst das bei dir ja erklären.
Ich setze ein wenig selbstständiges Denken oder wenigstens selbstständiges informieren voraus. So ein Wort ist schneller nachgeschlagen als hier erfragt.
Zudem ist es wirklich glasklar - alleine schon anhand der o.g. Frage.
Ja, zum 01.02. muß die Kündigung bei deinem AG auf dem Tisch liegen. also besser 1-2 Tage vorher abgeben.
Ich nehm mal an dir geht es darum eine Gegenkündigung seitens deines Chefs zu vermeiden das du deswegen die Kündigung nicht in den nächsten Tagen abgeben willst.
Genau das ist das was ich vermeiden möchte
Du irrst schon in deiner Grund-Annahme. Die Kündigung muss in der Probezeit erfolgen, nicht der letzte Arbeitstag. Von daher ist es kein Unterschied ob jetzt oder erst am 31.01. Zudem dürfte es für den Arbeitgeber schon in Kündigung befindlichen Vertrag nochmal zu kündigen.
Hast Du denn einen konkreten Grund, dass Du dem jetzigen Arbeitgeber so misstraust, oder ist die leider unter Arbeitnehmern weit verbreitete, grundose Paranoia?
Oh, sehe gerade, dass es ja vier Wochen und der Monats letzte ist. Also wäre der 31.01. zu spät.
und das heißt das ich vor dem 31.01 kündigen ?
das heißt aber dann das ich während meiner Probezeit kündige oder ?
also ich musstraue meinem jetzigen Arbeitgeber aus dem grund warum soll er mich 1 Mon lang bezahlen wenn er mich in 14 tage los haben kann !
Also trifft das zweite zu ... unbegründete Paranoia. Spreche mit den Arbeitgeber offen darüber. Dann finden sich meistens auch für beide akzeptable Lösungen und Du kannst dich später mal evtl. wieder da bewerben. Ggf. wird er dich freistellen, weil das Anlernen teuer ist und es wenig Sinn hat, da Du das gelernte ja nicht mehr anwenden kannst.
Ich verstehe aber auch dein Problem nicht. Selbst wenn er dir eher kündigt, geht es nur um wenige Tage.
Das Problem besteht dadrin das es sich um 14 tage handelt und das ist die hälfte meines Lohns was dann drauf geht da ich kündige kann ich mich nicht auf die hälfte der zahlung vom arbeitsamt verlassen und ich habe ja auch meine sachen zu zahlen
.Du kannst deine Kündigung datieren, somit gehst Du kein Risiko ein.
Hiermit reiche ich meine Kündigung fristgerecht zum 29.02.2016 ein.......
Ja gut aber wenn ich jetzt zum 01.März kündige besteht ja die Gefahr das er mich noch in der Probezeit rauswirft !!!