Jobcenter will Geld zurück?

13 Antworten

Falls es um Arbeitslosengeld 2 geht, ist eine Rückforderung grundsätzlich korrekt, da das Ende Oktober gezahlte ALG 2 für den November bestimmt war.

Wenn Ende November Gehalt eingegangen ist, wird dieses natürlich rückwirkend angerechnet.

Kommunikationshalber: wenn das Novembergehalt erst im Dezember auf dem Konto eingegangen wäre, dann hätte aufgrund des "Zuflußprinzips" keine Anrechnung auf das November-ALG 2 erfolgen können, da der Monat des Zahlungseingangs maßgebend ist.

Ob die Höhe der Rückforderung korrekt ist, läßt sich hier nicht beurteilen.

Du kannst Ratenzahlung beantragen.

Du musst das Geld zurückzahlen!

Du hast ja jetzt etwas verdient, solltest es also haben wenn du zwei Minuten nachgedacht hättest und daran gedacht hättest dass dir die Zahlung schon gar nicht mehr zugestanden hat.

Das ALG - 2 was Du Ende Oktober bekommen hast, war die Leistung in Voraus für den November.

Hier gilt dann das Zuflussprinzip, da Du deinen Lohn noch im November aufs Konto bekommen hast, muss dieses auch entsprechend auf die Leistung für diesen Monat angerechnet werden.

Hättest Du den Lohn erst im Dezember aufs Konto bekommen, dann hätte von den Leistungen für November nichts zurückgezahlt werden müssen.

Deshalb wird das anrechenbare Nettoeinkommen auf die Leistungen für November angerechnet, ist dieses höher als die bezogene Leistung, dann muss die komplette Leistung erstattet werden.

Wenn Du auf min. 1200 € Brutto gekommen bist, dann kannst Du nach Paragraf 11 b SGB - ll min. den derzeit max. Freibetrag von 300 € von deinem Nettoeinkommen abziehen, dass ergibt dann das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen.

Du hättest einen schriftlichen formlosen Antrag auf Ratenzahlung stellen können, kannst Du auch jetzt noch versuchen, wenn Du mit deinem Einkommen wegen deinen laufenden Kosten die Forderung nicht in einem Betrag zahlen kannst.

Hallo Leute, Ich habe am 28/29. Oktober Geld von der Bundesagentur erhalten

ALG2, das war für November - im November hast du eine neue Arbeit angetreten, das wäre eine Doppelbezahlung. Selbstverständlich muss das zurück gezahlt werden.

würde versuchen Ratenzahlung anzubieten.

Von Experte isomatte bestätigt

Hier gilt das sogenannte Zuflussprinzip ! Wäre dein Lohn erst im Dezember auf dein Konto gekommen könntest du das ALG 2 für den Monat November behalten nun hast du aber am 29.11 dein Lohn bekommen und somit ist es als Einkommen anzurechnen da du zu diesem Zeitpunkt wo der Lohn gekommen ist im ALG 2 Bezug warst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung