Zeitarbeit kündigen bei Minusstunden?!

7 Antworten

Ich hatte bei Kündigung des letzten Vertrags auch Minusstunden, da wurde kein Wort drüber verloren von denen aus. Waren aber auch nur gute 4 Stunden. Hab nach der Elternzeit nich wieder angefangen.

Minusstunden, die durch rechtswidrige Nutzung des Stundenkontos entstanden sind, sind KEINE Minusstunden ! Bei Zeiten des Nichteinsatzes, dürfen KEINE Stunden vom Zeitkonto abgezogen werden, dies verstößt gegen § 615 BGB und § 11 Abs 4 AÜG Das Zeitkonto darf bei Nichteinsatz keinesfalls angetastet werden - wer sich nicht wehrt hat Geld zu verschenken !!

genauso is das.

Wenn du gekündigt wirst kann er die minusstunden mit deinem Urlaub verrechnen und wenn das nicht reicht. bleibt er auf dem überzahlten sitzen. wenn du aber selbst kündigst , mußt du die zu viel gezahlten Stunden zurückzahlen, hast außerdem noch das Problem mit den geleisteten Abgaben, die du dir dann selbst zurückholen mußt.

Ich bin da meinerseits in eine dumme Situation geraten was mir garantiert NIE wieder passiert. Leider ist das Minus zu arg um nur mein Urlaub damit zu verrechnen, also sitze ich danach immer noch in meinem Minus.... ;o(

@schutzengel0605

wie schon gesagt, wenn du kündigen willst, hast du ein Problem, wenn dich aber die Firma kündigt, bleibt sie auf den stunden sitzen. Für Kurzarbeit waren die wohl zu dumm? Hast zwar in der Zeit weniger Geld, doch du kommst da nicht so sehr ins minus und bist auch nicht arbeitslos.

@fl0969

Ich muss mehr oder weniger ganztags da ich mein "Leben" sonst schlecht finanzieren kann.

Danke würde den Rat muss jetzt leider arbeiten gehen... - würg ;o/

Ich war mehr als 10 Jahre intern bei Zeitarbeitsfirmen. Lass Dich nicht verrückt machen!!!! Minusstunden, die nachweislich entstanden sind, weil keine Einsätze für Dich da waren, sind ausschliesslich Arbeitgeberrisiko. Lass diese auch nicht mit Deinem Urlaub verrechnen. Wenn das Zeitarbeitsunternehmen dies andeutet, kündige ihnen gleich an, dass Du vor Gericht ziehen wirst. Du wirst sehen, wie die Kollegen einlenken und Dir diese nicht abziehen. Sie wissen ganz genau, dass sie das nicht dürfen, aber bekanntermaßen versuchen sie es immer wieder. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du selbst kündigst oder nicht.

Entweder Rückzahlung oder Urlaubstage anrechnen lassen oder die Fehlzeiten (nachträglich) ableisten.

das System is mehr als krank geworden.

Das hätte niemals zugelassen werden dürfen, daß Zeiten ohne Auftraggeber dem AN zu Lasten fallen. Der AN kann nix dafür, daß er aktuell keinen Auftrag hat.

Als ich 2000 schon einmal bei Randstad war, war das noch nich so. Da gabs auch noch keine Mindeststunden, die man aufm Zeitkonto haben soll und erst darüberhinaus ausbezahlt wird.

@ nimmerlein: Du hast vermutlich keinen Dunst was die Regeln bei Zeitarbeit betrifft ...