Zu spät arbeitslos gemeldet. Bekomme ich wirklich eine Sperre?

Das Ergebnis basiert auf 2 Abstimmungen

Arbeitslosengeld 100%
Sperre ALG 0%

3 Antworten

Du bekommst wahrschlich eine Woche Sperre. Anbei Info vom arbeitsamt.de "Beachten Sie bitte: Wenn Sie sich nicht rechtzeitig oder nicht wirksam arbeitsuchend melden - weil Sie den mit der Agentur für Arbeit vereinbarten Termin ohne wichtigen Grund nicht einhalten - tritt eine Sperrzeit von einer Woche ein. Des Weiteren können Sperrzeiten eintreten, wenn Sie eine von der Agentur für Arbeit angebotene zumutbare Arbeit ohne wichtigen Grund ablehnen oder eine Einladung der Agentur für Arbeit - sich zu einem bestimmten Termin zu melden - ohne wichtigen Grund nicht wahrnehmen.

Wenn Sie einen vereinbarten Termin für eine persönliche Vorsprache in der Agentur für Arbeit aus einem wichtigen Grund, z. B. wegen Krankheit, nicht wahrnehmen konnten, weisen Sie dies bitte durch entsprechende Unterlagen nach."

Das Arbeitslosengeld kann gemindert werden, wenn sich der Arbeitslose verspätet meldet. Je nach Höhe des Bemessungsentgeltes beträgt die Minderung 7,- bis 50,- Euro für jeden Tag der Verspätung. Die Minderung ist auf höchstens 30 Tagessätze begrenzt und wird auf das halbe Arbeitslosenentgelt angerechnet.(§ 140 SGB III).

Bella0704 
Fragesteller
 06.06.2010, 21:56

Das heißt,ich bekomme keine sperre von 3 Monate?? Verstehe ich das richtig??

bitmap  06.06.2010, 22:08
@Bella0704

''Das heißt,ich bekomme keine sperre von 3 Monate?''

Nein, du bekommst eine Sperre von 1 Woche. Siehe hier http://www.buzer.de/gesetz/6003/a82945.htm ganz unten Absatz 6.

''(6) Die Dauer einer Sperrzeit bei Meldeversäumnis oder bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung beträgt eine Woche.''

Nobbi07  06.06.2010, 22:15
@Bella0704

Sperrzeit bei Meldeversäumnis eine Woche § 144 VI SGB III

blumentina  06.06.2010, 21:56

so kenn ich das auch. es weiss doch inzwischen jeder, dass man sich am kündigungstag, spätestens am tag danach melden muss. so schwer ist es doch nicht.

bitmap  06.06.2010, 22:03

Den § 140 gibts mit dem Inhalt schon seit 2005 nicht mehr.

http://www.buzer.de/gesetz/6003/al30-0.htm

Mittlerweile bekommt man 1 Woche Sperrzeit. (Und das ist jetzt in § 144 SGB III geregelt).

Nobbi07  06.06.2010, 22:29
@bitmap

sorry da habe ich doch noch das alte Buch und weg damit... :-)

bitmap  06.06.2010, 23:04
@Nobbi07

Na wenn du dein Buch weg wirfst, empfehle ich dir http://www.buzer.de/index.htm

Gesetze immer aktuell, inclusive Synopsen. Ganz interessant, um zu sehen, wann was wie geändert wurde bzw. wird.

Nobbi07  06.06.2010, 23:14
@bitmap

die alte Ausgabe hatte ich noch hier weil ich mal bei der Bundesagentur für Arbeit beschäftigt war :-)

bitmap  07.06.2010, 18:46
@Nobbi07

In den SGBs ändert sich laufend was.

Da kannste die alte Ausgabe nur noch als Unterlage für ein kippelndes Möbelstück verwenden. (Oder vielleicht mal ne Frage stellen in gf, was man mit Büchern so alles anstellen kann, wenn die Inhalte unbrauchbar geworden sind ;-)

Nobbi07  07.06.2010, 20:31
@bitmap

na ich werde die alte ausgabe verheizen im nächsten winter... zwinker

Arbeitslosengeld

Eine Sperre bekommst du nicht,es sei denn du bist an der Kündigung selber schuld.Arbeitslosengeld gibt es ab den Tag an den du dich arbeitslos gemeldet hast.

bitmap  06.06.2010, 21:58

''Eine Sperre bekommst du nicht''

  • Irrtum.

''(6) Die Dauer einer Sperrzeit bei Meldeversäumnis oder bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung beträgt eine Woche.''

http://www.buzer.de/gesetz/6003/a82945.htm