Zu spät arbeitslos gemeldet. Bekomme ich wirklich eine Sperre?
Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich habe meine Kündigung am 28.5. zum 30.6. bekommen. Gehe aber morgen erst zum Arbeitsamt. Bekomme ich wirklich eine Sperre von 3 Monaten, weil ich mich zu spät gemeldet habe, oder wird mir nur das ALG um die Tage, die ich mich zu spät gemeldet habe gekürzt?
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen...
Grüße Bella0704
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3 Antworten
Du bekommst wahrschlich eine Woche Sperre. Anbei Info vom arbeitsamt.de "Beachten Sie bitte: Wenn Sie sich nicht rechtzeitig oder nicht wirksam arbeitsuchend melden - weil Sie den mit der Agentur für Arbeit vereinbarten Termin ohne wichtigen Grund nicht einhalten - tritt eine Sperrzeit von einer Woche ein. Des Weiteren können Sperrzeiten eintreten, wenn Sie eine von der Agentur für Arbeit angebotene zumutbare Arbeit ohne wichtigen Grund ablehnen oder eine Einladung der Agentur für Arbeit - sich zu einem bestimmten Termin zu melden - ohne wichtigen Grund nicht wahrnehmen.
Wenn Sie einen vereinbarten Termin für eine persönliche Vorsprache in der Agentur für Arbeit aus einem wichtigen Grund, z. B. wegen Krankheit, nicht wahrnehmen konnten, weisen Sie dies bitte durch entsprechende Unterlagen nach."
Das Arbeitslosengeld kann gemindert werden, wenn sich der Arbeitslose verspätet meldet. Je nach Höhe des Bemessungsentgeltes beträgt die Minderung 7,- bis 50,- Euro für jeden Tag der Verspätung. Die Minderung ist auf höchstens 30 Tagessätze begrenzt und wird auf das halbe Arbeitslosenentgelt angerechnet.(§ 140 SGB III).
Eine Sperre bekommst du nicht,es sei denn du bist an der Kündigung selber schuld.Arbeitslosengeld gibt es ab den Tag an den du dich arbeitslos gemeldet hast.