Arbeitslosengeld I beantragen und später wieder abmelden, möglich?

4 Antworten

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hallo,

  1. Die Sperre zählt erst nach Anmeldung .Also bringt es dir nichts, 3 monate zu warten ,da eh sperre.

  2. Bei Ablehnung der Angebote immer die Gründe dafür beachten,ansonsten gibt es keine Sperre,sondernn nur eine Herrabsetzung des Geldes,oder es hat sich was geändert in den letzten 2 monaten.

  3. Abmelden kannst dich immer,aber warum, welchen Druck denn vom Arbeitsamt!? Wenn du in Behandlung bist reicht ein Krankenschein um die ruhig zu stellen.

Sanctuary 
Fragesteller
 04.11.2013, 12:20

zu 2. Welche Gründe sollte man denn da angeben? Manche Angebote möchte man einfach nicht machen. Z.b. eben wenn man 40 km fahren müsste für 5 Tage die Woche, aber immer nur 1-2 Stunden am Tag. :D Sowas "musste" ich vor ein paar Jahren machen, sonst Sperre. Ich kenne mich aber halt auch nicht sooo besonders gut aus, vielleicht kannst du mir helfen, was ich in so einem Falle als Grund angeben sollte, der mich dann keine Sperre kostet.

  1. Der Druck irgendeine Kackstelle annehmen zu müssen. ^^ Es klingt vielleicht blöd, aber wenn man Probleme hat, kann so ein Druck schon nochmal das i- Tüpfelchen sein. Ich weiß, dass ein Krankenschein ausreicht, wenn was wäre. Aber ich hatte es vor ein paar Jahren schonmal, dass ich dann vom Arbeitsamt (von deren "Psychologen" - der keiner ist) quasi für blöd erklärt wurde, also faktisch stand da auf dem seinen Gutachten, dass ich ungeeignet für Arbeiten unter 3 Stunden am Tag wäre... Zwei Wochen nach diesem "Vorfall" fing ich Vollzeit für knappe zwei Jahre in einer Produktionsstätte in Schichtarbeit an. Hätte ich dieses Glück mit der Arbeitsstelle nicht gehabt, hätte ich mich krankmelden lassen müssen - für 6 Wochen und danach hätte ich Krankengeld beantragen müssen, so hieß es damals.

Also ich würde da nie wieder irgendetwas von meiner Therapie erzählen. Ich bin ja auch in der Lage normal zu arbeiten, aber sobald man was von psychischen Problemen erzählt, wollen die einen loswerden, hab ich das Gefühl.

Aber egal. Danke, dass du die Fragen beantwortet hast. :)

AlG 1 steht dir nur zu, wenn du dem Areeitsmarkt auch uneingeschränkt zur Verfügung stehst. Eine Ablehnung eines Arbeitsangebots kannst du dir nur mit einer ausreichenden Begründung erlauben. Was das im einzelnen ist, ist jeweils eine individuelle Entscheidung, die dann notfalls gerichtlich geklärt werden muss.

Natürlich wenn du keine Leistungen mehr in Anspruch nehmen willst, kannst du deinen Antrag jederzeit zurück ziehen.

Sanctuary 
Fragesteller
 07.11.2013, 16:44

Alles klar, danke für die aufschlussreiche Antwort ! :)

Ganz kurz: 2 x ja.

Sanctuary 
Fragesteller
 04.11.2013, 11:49

Danke ^^

Du hast dich also noch gar nicht bei der arbeitsagentur gemeldet?

Dann kriegst du eh erstmal eine sperre. Ablehnung von jobangeboten bringt auch eine sperre.

Abmelden kann man sich immer.

Sanctuary 
Fragesteller
 04.11.2013, 11:49

Nein, ich bekomme keine Sperre. Ich bin noch bei der Schule gemeldet, bin nur zuhause zurzeit.

Aber darum sollte es ja nicht gehen. Trotzdem danke!