Zollbeamte-Dienstwaffen

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Das ist unterschiedlich geregelt, prinzipiell aber möglich. Siehe WaffG §55


§ 55 Ausnahmen für oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Polizei und Zollverwaltung, erheblich gefährdete Hoheitsträger sowie Bedienstete anderer Staaten

(1) Dieses Gesetz ist, wenn es nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, nicht anzuwenden auf

  1. die obersten Bundes- und Landesbehörden und die Deutsche Bundesbank,
  2. die Bundeswehr und die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte,
  3. die Polizeien des Bundes und der Länder,
  4. die Zollverwaltung

und deren Bedienstete, soweit sie dienstlich tätig werden. Bei Polizeibediensteten und bei Bediensteten der Zollverwaltung mit Vollzugsaufgaben gilt dies, soweit sie durch Dienstvorschriften hierzu ermächtigt sind, auch für den Besitz über dienstlich zugelassene Waffen oder Munition und für das Führen dieser Waffen außerhalb des Dienstes.


Das könnte, ähnlich wie bei der Polizei, davon abhängen, wo sich die Waffenkammer befindet. Ich glaube nicht, dass jede kleine Dienststelle eine eigene Waffenkammer hat. In diesem Fall ist es möglich, dass der Weg zum Dienst zunächst über die Waffenkammer nicht wirklich zumutbar ist. In diesem Fall könnte ich mir durchaus vorstellen, dass auch Zollbeamte ihre Waffen mit nach Hause nehmen dürfen.

Also zaehlen auch Zollbeamte als "richtige" Vollzugsbeamte? Sprich: Sind der Polizei gleichberechtigt...

@baro20

Als Waffenträger ja denke ich. Vollzugsbeamte sind sie eh, was durch ihre Tätigkeit ja vorgegeben ist. Inwieweit sich das auf das mitnehmen der Dienstwaffe auswirkt, da kann ich nur spekulieren, würde aber davon ausgehen nach meinem Verständnis.

Ich bedanke mich sehr bei Dir :)

Jede Behörde (Polizei, Zoll, Bundeswehr, usw.) hat eine Dienstvorschrift mit klaren Regeln zum Umgang mit Waffen. Beim Zoll ist das die WaffDV-Zoll. Die Vorschrift ist intern, also nicht im Internet verfügbar.

In den Fernseh-Dokus die "Achtung Kontrolle" und "Mein Revier" gehen die Zoll- und Polizeibeamten vor dem Ausrücken in die Waffenkammer in der Dienststelle. Mir fällt auch kein vernünftiger Grund ein, warum jeder Beamte seine Waffe mit nach Hause nehmen sollte.

In der Regel dürfen alle Dienstwaffenträger ihre Waffen mit nach Hause nehmen und auch privat führen, muss man nur beantragen und wird dann auch normalerweise genehmigt.

Ausnahme: Soldaten.

Aber klar doch . Nur wenn es möglich ist ,läßt der Beamte die Handfeuerwaffe im Dienstgebäude.