Zivilrechtlicher Haftbefehl + Grenzkontrolle?

3 Antworten

A bekommt einen Vollstreckungsbescheid, in dem ihm/ihr auch ein zivilrechtlicher Haftbefehl angedroht wird.

Hier kann es sich nur um einen Haftbefehl zur Abgabe der Vermögensauskunft handeln. § 802g ZPO. Der gilt nur und ausschließlich für genau diesen Fall.

Wenn jetzt ein solcher Zivilrechtlicher HB gegen A ausgesprochen wird, muss A dann sich sorgen machen dass er/sie bei der Passkontrolle rausgezogen wird?

Ja. Sofern der Haftbefehl ausgefertigt (und nicht nur die Ausstellung eines solchen im VB angedroht) wurde, ist er auch bundesweit erfasst und würde bei einer Kontrolle im System aufgezeigt.

Artus01  02.02.2021, 17:06
ist er auch bundesweit erfasst und würde bei einer Kontrolle im System aufgezeigt.

Nein, ist er nicht.

FordPrefect  02.02.2021, 17:07
@Artus01

Auch nicht im Rahmen der Amtshilfe?

Artus01  02.02.2021, 17:10
@FordPrefect

Nein, auch dann nicht. Die Amtshilfe muss vom Gerichtsvollzieher beantragt werden, wenn dieser den Aufenthaltsort kennt und zu befürchten ist dass sich der Gesuchte widersetzen wird. Das Problem den Aufenthaltsort des Schuldners zu ermitteln ist allen Sache des Gerichtsvollziehers.

FordPrefect  02.02.2021, 17:10
@Artus01

Interessant. Danke.

Artus01  02.02.2021, 17:11
@FordPrefect

Mag sein, ist aber so und das schon sehr lange.

Haftbefehl ist Haftbefehl

biztraveller 
Fragesteller
 02.02.2021, 16:36

Dem ist nicht so. Es gibt Zivil- und Strafrechtliche HB's. Die einen werden von der Polizei verfolgt die anderen nicht mMn.

biztraveller 
Fragesteller
 02.02.2021, 16:43
@FordPrefect

Diese Antwort bekam ich gerade von einem Juristen: Der Haftbefehl wegen Schulden vom Gerichtsvollzieher zur Erzwingungshaft gemäß § 802g ZPO ist kein strafprozessrechtlicher Haftbefehl!

Er dient allein dazu, dem Schuldner, der sich weigert die Vermögensauskunft eidesstattlich zu versichern (früher “Eidesstattliche Versicherung” genannt), zu der Unterschrift unter die Vermögensauskunft zu zwingen.

Der Haftbefehl – der meistens im Schuldnerverzeichnis oder bei Auskunfteien benannt ist – ist also rein zivilrechtlicher Natur und hat nichts mit dem Strafrecht bzw. dem Strafprozessrecht zu tun. Insbesondere ist dieser Haftbefehl nicht bei den Ermittlungsbehörden oder der Polizei notiert. Der Haftbefehl ist also weder kontrollierenden Polizeibeamten bekannt, noch dem Zoll oder anderen öffentlichen Stellen – außer dem Schuldnerverzeichnis.

nanfxD  02.02.2021, 16:43
@biztraveller

Von was werden die anderen denn verfolg ? Von der Spaßpolizei oder was ?

FordPrefect  02.02.2021, 16:49
@biztraveller

Falsch verstanden :-)
Es ist der Landes- und Bundespolizei sehr wohl möglich, auch den HB zur Abgabe der Vermögensauskunft durchzusetzen. Dazu muss der Gläubiger einen Antrag gem. § 758 ZPO stellen - was mWn u.a. dann regelmäßig vorkommt, wenn der Gläubiger der Staat selbst ist. In diesem Fall wäre im Rahmen einer Kontrolle diese HB sehr wohl im polizeilichen System einsehbar.

biztraveller 
Fragesteller
 02.02.2021, 17:00
@FordPrefect

Natürlich, wenn es sich bei den Schulden um Strafen handelt bin ich ganz bei Ihnen. Aber bei z.B. nicht bezahlter Rechnungen dürfte der HB der Polizei nicht bekannt sein sondern nur dem Schuldnerverzeichnis oder?

Artus01  02.02.2021, 17:06
@FordPrefect
Es ist der Landes- und Bundespolizei sehr wohl möglich

Wohl kaum, da sie überhaupt keine Kenntnis davon hat., das gilt im Übrigen auch für Haftbefehle die für Zivilangelegenheiten von Behörden ausgestellt werden.

Dazu muss der Gläubiger einen Antrag gem. § 758 ZPO stellen - was mWn u.a. dann regelmäßig vorkommt, wenn der Gläubiger der Staat selbst ist.

Das trifft erstmal nicht zu. Der Gerichtsvollzieher ist zunächst selbst verpflichtet die Forderung entsprechend einzutreiben, ohne Polizei. Kann er das nicht, oder ist damit zu rechnen das die Aktion für ihn gefährlich werden kann, so kann er (der Gerichtsvollzieher, nicht der Gläubiger) entsprechenden Polizeischutz beantragen. Dies Anträge werden lediglich mittlerweile etwas grosszügiger bewilligt, da es in der jüngeren Vergangenheit bereits mehrfach Angriffe auf Gerichtsvollzieher bis hin zu einem Tötungsdelikt gegeben hat. Aber auch hier ist es egal ob Privatforderung oder Forderung einer Behörde.

In diesem Fall wäre im Rahmen einer Kontrolle diese HB sehr wohl im polizeilichen System einsehbar.

Nein, ist er auch nicht.

FordPrefect  02.02.2021, 17:06
@biztraveller

Erstens sind Schulden gegenüber dem Staat nicht zwingend aus Strafen hervorgegangen, es können auch einfach ausstehende Zahlungen aus Steuern und Abgaben sein, und zweitens kann mWn auch der zivilrechtliche HB durchaus mit Hilfe der Landes- und Bundespolizei durchgesetzt werden. Das wäre eher eine Anwendungsfrage zur ZPO.

Es gibt keinen zivilrechtlichen Haftbefehl. Haftbefehle kommen immer von einem Gericht und ggf., bei Gefahr im Verzug, durch die Staatsanwaltschaft. Bevor du in Haft genommen werden würdest, muss erst noch ziemlich viel passieren. Zunächst müsste der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig werden. Dann müsste ein Auftrag an den Gerichtsvollzieher gestellt werden. Der fordert dich dann zur Zahlung auf und/oder nimmt die Vermögensauskunft ab. Verweigerst du diese, kann Zwangshaft beantragt werden, über die das zuständige Vollstreckungsgericht entscheiden muss.