Darf der Gerichtsvollzieher in das Haus meines Freundes? Alles gehört meinem Freund.

11 Antworten

oder ob ich ihn reinlassen muß

ja natürlich! Zumal er sich angemeldet hat, Wem das Haus gehört in dem Du wohnst spielt gar keine Rolle!

In dem Buch "Schach dem Gerichtsvollzieher" Sollte alles nötige drinstehen.

Dein Freund dürfte Ihm z.B. durch ein entsprechendes Schreiben Hausverbot erteilen können.

Allerdings bin ich der Ansicht, man sollte zu seinen Schulden stehen und beim Gerichtsvollzieher einen Termin ausmachen um einen Zahlungsplan zu erstellen oder alternativ seine Schulden komplett zu bezahlen.

Und wenn es sich um eher windige Betrüger handelt, die einem über den Gerichtsvollzieher das Leben schwer machen gäbe es andere Merhoden ohne den Gerichtsvollzieher zu ärgern.

Danke, war sehr hilfreich.

Nun will ich wissen ob er (der Gerichtsvollzieher) in das Haus darf, oder ob ich ihn reinlassen muß.

Du bist an dieser Adresse amtlich gemeldet und wohnst da. Selbstverständlich sucht der Gerichtsvollzieher einen Schuldner dort auf, wo dieser Zuhause ist.

Ohne Grund wird er ja nicht kommen. Sondern jemand hat seine Rechnungen nicht bezahlt, Mahnungen ignoriert und keine gütliche Einigung mit den Gläubigern gesucht / getroffen. Nun hast Du die Möglichkeit den zu pfändenen Betrag dem Gerichtsvollzieher direkt an der Haustür in bar zu geben - dann wird er nicht mehr ins Haus wollen. Oder aber Du behauptest nichts zu haben, dann wird er sich davon überzeugen. Er hat auch das Recht dazu.

Wenn Du bei Deinem Freund als Mitbewohner gemeldet bist, mußt Du ihn auch in die Wohnung lassen, da ja sicher eine Pfändung gegen Dich beim Gericht anhängig ist und Du die Zahlungsfrist versäumt hast.

wenn du ihm sagst, das es das haus von deinem freund ist, komtm er nochmal wieder, diesmal mit einem durchsuchungsbeschluss dafür.

Kann mir jemand genau sagen wo das steht (Gesetzbuch) das der Gerichtsvollzieher sich Zugang verschaffen kann auf privaten Grundstück des Nichtschuldners. Da müsste es doch ein Gesetz geben wo das genau definiert ist.

@Xena164

Warum hast Du es soweit kommen lassen?

Erst Rechnungen nicht begleichen, dann dem Gerichtsvollzieher den Zutritt verwehren.

Man wird schon herausfinden, was Dir uns was Deinem Freund gehört.

@turalo

Er darf sich Zugang verschaffen zu der Wohnung des Schuldners - wenn Du dort gemeldet bist, darf er rein, er hat ja einen Vollstreckungsbescheid von einem Gericht