Zeugnis Verkäuferin - wie schlecht ist?
Frau X, geboren am X, trat am 15. September 2015 in unser Unternehmen ein.
ihr Einsatz erfolgte als Verkäuferin und Kassiererin in unserem X Markt in X Stadt.
In dieser Funktion war sie im Wesentlichen verantwortlich für - die Sicherstellung des reibungslosen und inventursicheren Kassiervorgangs - die Erstellung der Kassenabrechnungen - die Bearbeitung von Kundenreklamationen - die Befüllung von Tabakwaren und Kassenzone - die Sicherstellung der Verkaufsbereitschaft im Kassenbereich - die Umsetzung der Kassenleitlinien
Sie besitzt gute Fachkenntnisse in ihrem Arbeitsbereich.
Wir haben Frau X als eine zuverlässige, gewissenhafte und ehrliche Mitarbeiterin kennen gelernt, die ihre Aufgaben immer selbstständig und termingerecht erledigte.
Sie war den Anforderungen und Belastungen ihres täglichen Arbeitsaufkommens gut gewachsen. Frau X vertrat immer die Interessen unserer Firma. Sie stellte uns mit ihren Leistungen stets voll zufrieden.
Unseren Kunden gegenüber verhielt sie sich immer freundlich und hilfsbereit. Ihre Führung und ihr Verhalten gegenüber ihren Vorgesetzten und Kollegen waren einwandfrei.
Das Arbeitsverhältnis endete im gegenseitigen Einvernehmen zum 28. April 2016.
Wir bedanken uns für ihre gute Mitarbeit und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.
9 Antworten
Ist als Note eher eine 3. "Immer" sollte "stets" heißen. Zum Beispiel: Ihr Verhalten war stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. Das wäre eine Note 1
Mit Deiner Beurteilung solltest Du vorsichtig sein und bedenken, dass die Chefs eines Supermarktes keine Zeugnisprofis sind
Im Allgemeinen gebe ich dir damit Recht. Allerdings, woher willst du wissen, dass das bei diesem Supermarkt-Chef auch der Fall ist? Womöglich wurde das Zeugnis ganz bewusst so geschrieben!?
Wenn man das berücksichtigt, dann ist das eher eine -2- !
Mit dieser kuriosen Beurteilung solltest du dich nicht allzu weit aus dem Fenster lehnen.
Lieber DarthMario
es ist immer wieder bedrückend, wenn Halbwissen zur einzigen Wahrheit erklärt wird ! Lese Dich mal gründlich in die "Geheimnisse" der Zeugnisformulierungen ein, dann reden wir weiter !
Lieber DarthMario
es ist immer wieder bedrückend, wenn Halbwissen zur einzigen Wahrheit erklärt wird ! Lese Dich mal gründlich in die "Geheimnisse" der Zeugnisformulierungen ein
@Lumpazi77, das sind aber starke Worte für das, was du hier an Kompetenz zeigst.
@DarthMario72 ist ein ausgewiesener Zeugnisfuchs und -profi, dessen Beiträge sich durch profundes Fachwissen, Eloquenz, Sorgfalt und Verständlichkeit auszeichnen.
es ist immer wieder bedrückend, wenn Halbwissen zur einzigen Wahrheit erklärt wird ! Lese Dich mal gründlich in die "Geheimnisse" der Zeugnisformulierungen ein, dann reden wir weiter !
Lieber Lumpazi77,
über wessen Halbwissen reden wir hier? Über meins ganz sicher nicht. Ich schreibe regelmäßig Zeugnisse und analysiere hier bei gf ebenso regelmäßig Zeugnisse.
Das ist ein allenfalls mittelmäßiges Zeugnis (3), das allerdings durchblicken lässt, dass es gravierende Schwachpunkte gab.
Wir haben Frau X als eine zuverlässige, gewissenhafte und ehrliche Mitarbeiterin kennen gelernt
Der Ehrlichkeitsvermerk ist abgeschwächt. Üblich wäre "stets ehrlich" oder "absolut ehrlich". Bei einer Arbeitskraft mit Zugriff auf Bargeld und andere Sachwerte ist das unschön.
Unseren Kunden gegenüber verhielt sie sich immer freundlich und hilfsbereit. Ihre Führung und ihr Verhalten gegenüber ihren Vorgesetzten und Kollegen waren einwandfrei.
Die Nennung der Kunden vor Vorgesetzten und Kollegen, lässt erkennen, dass es mit Letzteren Probleme gab.
Das Arbeitsverhältnis endete im gegenseitigen Einvernehmen zum 28. April 2016.
Das interpretiere ich so, dass man dir anstelle einer Kündigung (eventuell drohte sogar eine fristlose Entlassung) eine Auflösung angeboten hat. Wäre der Auflösungsvertrag auf deinen Wunsch abgeschlossen worden, stünde das dort auch. Außerdem wäre er mit Sicherheit nicht mit einem krummen Datum, sondern zum Monatsende wirksam geworden. Eine Einigung im Guten war es jedenfalls nicht, denn die wird mit "im besten gegenseitigen Einvernehmen" beschrieben.
Wir bedanken uns für ihre gute Mitarbeit und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.
Man bedauert also dein Ausscheiden nicht (d. h. man weint dir keine Träne nach, sondern ist froh, dich los zu sein). Als sehr erfolgreich wurde deine Tätigkeit nicht gesehen, denn es fehlt der Wunsch "für die Zukunft alles Gute und weiterhin Erfolg" bzw. "weiterhin viel Erfolg".
Tut mir leid, aber mit diesem Zeugnis wirst du es schwer haben, einen vergleichbaren Job zu finden.
Die Nennung der Kunden vor Vorgesetzten und Kollegen, lässt erkennen, dass es mit Letzteren Probleme gab.
Sie hat im Verkauf und an der Kasse gearbeitet!
Würden die Kunden NACH den Vorgesetzten genannt, wäre das ein Hinweis auf Probleme mit den Kunden. Bei Tätigkeiten im Verkauf ist die Reihenfolge richtig! Erfahrung im Handel scheinst du nicht zu haben.
Würden die Kunden NACH den Vorgesetzten genannt, wäre das ein Hinweis auf Probleme mit den Kunden.
Das ist nicht richtig. Die korrekte Reihenfolge ist immer - und zwar branchenunabhängig - Vorgesetzte, Kollegen, Außenstehende.
Erfahrung im Handel scheinst du nicht zu haben.
Möglich, das kann ich nicht beurteilen. Allerdings hat @Everklever Erfahrung mit Arbeitszeugnissen.
Würden die Kunden NACH den Vorgesetzten genannt, wäre das ein Hinweis auf Probleme mit den Kunden. Bei Tätigkeiten im Verkauf ist die Reihenfolge richtig! Erfahrung im Handel scheinst du nicht zu haben.
In der Tat gibt es bei Firmen/Unternehmen, die sich als besonders kundenorientiert verstehen, neuerdings die Tendenz, Kunden - Vorgesetzte - Kollegen als Reihenfolge zu verwenden. Das ist aber in Fachkreisen durchaus umstritten, weil es eine völlige Abkehr von der allgemeinen Gepflogenheit bedeutet und im Zweifelsfall auch zu Missverständnissen führt. Es ist dann am Zeugnisempfänger, dies zu belegen oder auf die Befragung des früheren Arbeitgebers zu verweisen..
Wuerde am ehesten drei sagen.
Dieses Zeugnis ist bestenfalls durchschnittlich. Grundsätzlich kann ich mich der Kritik von @Everklever voll und ganz anschließend, das hat er absolut zutreffend analysiert. Zusätzlich fällt mir noch folgendes auf:
Frau X, geboren am X, trat am 15. September 2015 in unser Unternehmen ein.
Dieser Satz klingt eher nach einem Zwischenzeugnis. Da das Arbeitsverhältnis aber beendet ist, sollte das auch hier schon deutlich so formuliert sein. Allerdings ist dieser Satz dein geringstes Problem!
Sie besitzt gute Fachkenntnisse in ihrem Arbeitsbereich.
Das ist schön. Aber es steht nicht dort, ob du deine Fachkenntnisse auch anwenden konntest.
Wir haben Frau X als ... kennen gelernt
Diese Formulierung drückt eine gewisse Distanz aus.
Sie war den Anforderungen und Belastungen ihres täglichen Arbeitsaufkommens gut gewachsen.
Auch kein Ruhmesblatt. Wenn es mal stressiger wurde, hattest du wohl so deine Probleme...
Das Arbeitsverhältnis endete im gegenseitigen Einvernehmen zum 28. April 2016.
Was hast du angestellt? Ein "krummes" Datum ist - außerhalb der Probezeit - immer ein Hinweis auf eine fristlose Kündigung. Auch wenn anscheinend ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde, bedeutet die Formulierung "im gegenseitigen Einvernehmen", dass die Initiative vom AG ausging.
Wir bedanken uns für ihre gute Mitarbeit und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.
Ein höflich formulierter Axxxxtritt! Kein Bedauern, dass du gehst, keine Erfolgswünsche, dir wird kein Erfolg bescheinigt. Und die "gute Mitarbeit" kann ich aus diesem Zeugnis beim besten Willen nicht ableiten. Dieser Satz bedeutet mit anderen Worten: "Wir sind froh, sie endlich los zu sein. Bei uns hatte sie keinen besonderen Erfolg und wird ganz bestimmt im nächsten Job auch keinen haben."
Mit diesem Zeugnis wirst du nicht sehr weit kommen, tut mir leid.
Soweit die Berwertung. Nun müssen wir ihr Tipps zum weiteren Vorgehen geben.
Aus meiner Sicht ist es so, dass, sobald tatsächlich ein Aufhebungsvertrag vorliegt, der Arbeitnehmer (aus Gründen der Fairness) den Anspruch hegen kann, ein einigermaßen gutes, wohlwollendes Arbeitszeugnis zu bekommen.
Anstelle der Zeugnisempfängerin würde ich (unter fachlicher Anleitung) einen Eigenentwurf fertigen, diesen hier in diesem Forum prüfen lassen, und noch einmal mit dem Unternehmen darüber verhandeln.
sobald tatsächlich ein Aufhebungsvertrag vorliegt
Der dürfte vorliegen, denn der Vertrag endete am 28. April.
Ja, und bereits da mangelte es:
1. an der Erfahrenheit der Arbeitnehmerin
2. an der Fairness des Abeitgebers.
Der April 2016 hatte bekanntlich 30 Kalendertage, weshalb der Aufhebungsvertrag darauf hätte abgeschlossen werden sollen.
Wir kennen diesen Vertrag nicht, aber wenn dort z.B. auch (wie es ja sein sollte) der Anspruch der Arbeitnehmerin auf ein gutes, wohlwollendes und dem beruflichen Werdegang förderliches Arbeitszeugnis vereinbart ist, dann ist das jetzt erstellte Zeugnis auf jeden Fall zu reklamieren - notfalls mit Hilfe eines Fachanwalts für Arbeitsrecht.
Aus meiner Sicht würde sich der Kostenaufwand dann lohnen, wenn die Zeugnisempfängerin weiter beruflich tätig sein will.
Klingt nach:
- War ganz okay
- Note 2-3
- Wir haben ihr gekündigt
Mit Deiner Beurteilung solltest Du vorsichtig sein und bedenken, dass die Chefs eines Supermarktes keine Zeugnisprofis sind !
Wenn man das berücksichtigt, dann ist das eher eine -2- !