Arbeitgeber stellt kein Arbeitszeugnis, wer muss die Anwaltkosten übernehmen?

5 Antworten

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wer-muss-die-kosten-beim-streit-vor-dem-arbeitsgericht-tragen_096301.html

Wer trägt in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren die Kosten?

In der ersten Gerichtsinstanz in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren existieren bei der Pflicht zu Kostentragung einige Besonderheiten. In der ersten Instanz trägt im Arbeitsrecht jede Partei die ihr entstandenen Rechtsanwaltskosten nämlich selbst, unabhängig davon, wer den Rechtsstreit am Ende gewonnen oder wer ihn am Ende verloren hat. Auch die Frage, ob der Rechtsstreit durch eine Einigung (Vergleich) einvernehmlich beendet wurde, spielt für die Kostentragung keine Rolle. Jede Partei zahlt ihren Anwalt immer selbst. Eine Kostenerstattung durch den Gegner findet grundsätzlich nicht statt.

Also...

wenn du damit zum Anwalt gehst, wird dein Anwalt deinem früheren Arbeitgeber erst einmal einen Brief schreiben. Allein dieser Brief wird mit ziemlich großer Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass du dein Zeugnis innerhalb der Frist bekommst.

Die Erstberatung und den Brief wirst du vermutlich selbst bezahlen müssen. Aber das sind vermutlich nur ~ 150€. Wenn es zu einem richtigen Verfahren kommt, wird dir dein Anwalt ganz genau sagen, wer welche Kosten zu tragen hat.

Falls du im Moment Arbeitslos bist und dir die Erstberatung nicht leisten kannst, kannst du vom Amtsgericht einen Beraterschein erhalten. Damit bekommst du dann die Beratung für nur 15€.

Das wird dir dein Anwalt sagen.

Na ja, wenn Du damit vor Gericht ziehst und gewinnst, dann muss Dein Arbeitgeber die Verfahrenskosten - einschließlich Deiner Anwaltskosten - übernehmen. Wenn Du arbeitslos bist oder wenig verdienst, hast Du staatliche Prozesskostenhilfe als zusätzliche wirtschaftliche Absicherung.

An Deiner Stelle würde ich mich aber zunächst belesen oder im kostenlosen Forum von 123recht.net nachfragen, was für Fristen Du Deinem Arbeitgeber setzen musst. Ein Schreiben der Form "Nun schicken Sie doch endlich mal das Arbeitszeugnis" ist keine formal korrekte Fristsetzung. Vielmehr muss in Deinem Schreiben eine Floskel der Form "Ich setze Ihnen eine Frist bis zum 14. Januar für die Übersendung des Arbeitszeugnisses" drinstehen. Welche Fristen (eventuell auch Nachfristen) Du setzen musst, damit ein Gericht Dir vollumfänglich recht gibt, musst Du in Erfahrung bringen.

Du kannst diese Schreiben auch von einem Anwalt verfassen lassen. Allein die Tatsache, dass Schreiben von einem Anwalt eingehen, kann Deinem Anliegen schon Nachdruck verleihen. Ob dann allerdings Dein Ex-Arbeitgeber schon verpflichtet wäre, die dabei entstehenden Anwaltskosten zu übernehmen (wenn er das Zeugnis dann schickt und es nicht zum Verfahren kommt), bin ich nicht sicher.

DerCaveman  20.12.2019, 09:21
Na ja, wenn Du damit vor Gericht ziehst und gewinnst, dann muss Dein Arbeitgeber die Verfahrenskosten - einschließlich Deiner Anwaltskosten - übernehmen.

Nicht beim Arbeitsgericht. Dort traegt jeder zumindest in der ersten Instanz seine eigenen Kosten selbst.