Zeugnis des Arbeitgebers Beweis bei Fehlzeiten bei der Rente?
Vielleicht kann mir jemand meine Frage beantworten. Ich war von 1969 bis 1973 bei einer Firma beschäftigt. In 1972 habe ich eine Fehlzeit bei der Anrechnungszeit der Rente von 9 Monaten obwohl ich durchgehend bei derselben Firma gearbeitet habe. Diese Firma existiert nicht mehr u. die DAK hat darüber keine Unterlagen mehr. Jetzt habe ich ein Zeugnis von besagter Firma gefunden, womit mir bestätigt wird, dass ich von 1969 bis 1973 dort beschäftigt war. Gilt dieses Zeugnis als Beweis? Habe das Zeugnis an die Rentenanstalt geschickt aber noch keine Antwort erhalten.
6 Antworten
Evtl. wird es anerkannt. Es kann natürlich auch argumentiert werden, dass du dort einen unbezahlten Urlaub hattest.
Nicht unbedingt. Früher wurden da nicht so viele Aufzeichnungen von gemacht.
Das Zeugnis wurde anerkannt und die Rente neu berechnet.
Nein. Dieses Zeugnis zählt nicht als Beweis für eine Beitragszeit. In diesem Zeugnis wird normalerweise NICHT bestätigt, dass Beiträge zur RV abgeführt worden sind, sondern nur, dass du beschäftigt warst. Es war in dieser Zeit bei Ersatzkassen nicht immer der Fall, dass tatsächlich Beiträge gezahlt wurden.
Daher wird die DRV hier diese Zeiten nicht mehr anerkennen!!
Diese Zeiten wurden anerkannt.
aber nicht alleine mit dem Zeugnis. Nur, wenn die Krankenkasse diese Zeit bestätigen konnte!
Die Krankenkasse hat keinerlei Unterlagen mehr.
Wenn sie gehabt hätte, hätte ich das Problem nicht gehabt.
Bei den Krankenkassen liegen von diesen Jahren keine Unterlagen mehr vor.
Wenn ja, hätte ich das Problem nicht gehabt.
dann gibt es eben keine Anerkennung der Zeit mehr!
Bei fehlenden Nachweisen musst du der Rentenversicherung schriftlich erklären, dass du in dieser Zeit gegen Entgelt gearbeitet hast. Das hast du getan.
Dazu muss die Rentenversicherung aber auch die Einkommenshöhe wissen. Du kannst eine Erklärung abgeben, möglichst mit Zeugen (z.B. eine ehemalige Mitarbeiterin mit demselben Einkommen oder dein damaliger Chef). Gut wäre natürlich auch ein Arbeitsvertrag mit Angabe des Gehaltes.
Es gibt bei der Rentenversicherung den Begriff der Glaubhaftmachung. Zumindest anteilig werden die Werte anerkannt, wenn es keine stichhaltigen Beweise gibt, die Angaben aber nachvollziehbar sind.
Neun Monate Durchschnittseinkommen machen momentan immerhin ca. 20 € monatliche Rente aus.
Das Zeugnis wurde anerkannt.
Das freut mich
Da wirst du die Antwort der Rentenversicherung abwarten müssen.
Möglicherweise wird das Zeugnis als Nachweis der Versicherungszeit anerkannt.
Die geleisteten Beiträge in die Rentenkasse gehen daraus allerdings nicht hervor.
Das stimmt. Vielleicht werden die Beiträge pauschal berechnet.
Ich habe keine Ahnung, ob sowas gemacht wird. Welche Pauschale schwebt dir denn vor?
Wie auch immer: Warte doch einfach auf die Antwort ab.
Zu den Zeiten, die Dir fehlen. bekam jeder Versicherte eine jährliche Auflistung der gezahlten Rentenbeiträge., vom Arbeitgeber.Man hebt das normalerweise gut in einem Hefter auf. Wo hast Du die Nachweise gelassen?
Laut Rentenberatung gab es in dieser Zeit eine Umstellung bei den Krankenkassen u. es wurde ein Papier ausgehändigt. Kann mich allerdings nicht an dieses papier erinnern.
Das würde aus dem Zeugnis hervorgehen.