Nach 20 Jahren Firmenzugehörigkeit Arbeitsvertrag unterschreiben?

10 Antworten

Einen Rechstanspruch hat der Arbeitgeber nicht auf die Unterschrift. Sobald das erste mal Gehalt bezahlt wurde ist der Arbeitsvertrag zustande gekommen. Wenn Rechtsnachteile zu befürchten sind würde ich es ohnehin nicht unterschreiben. Andererseits kann ich die Firmenleitung verstehen wenn keine Rechtsgrundlage für die Tätigkeit in Schriftform vorliegt. Grundsätzlich gilt aber: Ein Arbeitsvertrag kann mündlich vereinbart werden. Zur Kündigung bedarf es aber unbedingt der Schriftform. Wenn der Arbeitgeber aber auf die Unterschrift beharrt würde ich mir die Kosten ans Bein binden und zu einem Anwalt für Arbeitsrecht gehen.

Wenn im Arbeitsvertrag drinnen steht: "Ab Heute ist er Arbeitnehmer" ist das natürlich schlecht. Wenn aber drinnen steht: "Seit 20 Jahren ist er Arbeitnehmer" ist das schon besser.

Den genauen Wortlaut des Vertrags kennen wir natürlich nicht und können deswegen nicht einschätzen, was dort im Juristendeutsch steht.

=> Investiert die paar hundert Euro und zieht einen Anwalt zu Rate. Eventuell sollte der Vertrag umgeschrieben werden.

ACHTUNG!!! du bwegst dich auf sehr dünnem eis wenn du den arbeitsvertrag nicht unterschreibst. ohne arb.vertr. keine weiterbeschäftigung. geh zu einem arbeitsrecht.anwalt.beratung ca.50euronen.dass sollte es euch wert sein. bei arbeitsplatzverlust ist der finanzielle schaden erheblich größer. du schreibst der fa. gehts nicht mehr so gut,sehr sorgfälltig den vertrag lesen!!!!!

es ist mir unverständlich,wie man vor20 jahren eine anstellung ohne arbeitsvetrag bekommen hat. du hättest selber drauf hinweisen müssen. gruß konny01

Seelenforscher  10.11.2010, 18:55

50 € für die Beratung? Für die ersten 10 Minuten vielleicht... Bleibt es beim Erstberatungsgespräch sind es mind. 180 € zzgl. Ust. und wenn er tatsächlich tätig werden soll, kannst Du je nach Region von einem Stundensatz von 150 € bis 300 € (oder mehr)ausgehen. Kommt es zum gerichtlichen Verfahren, sind die Kosten nach RVG begrenzt. Aber definitiv nicht auf 50 €! Den Anwalt will ich sehen, der dafür arbeitet!

Wow, seit zwanzig Jahren keinen Arbeitsvertrag? Also Nachteil ist auf jeden Fall, dass Dein Mann ohne einen Arbeitsvertrag jederzeit sofort gekündigt werden kann, da es ja keine Grundlage gibt. Und im Falle eines Falles hat er vor dem Arbeitsgericht damit keine Chance! Ich weiß ja nicht, wie genau der Vertrag aussehen soll bzgl. Kündigungsfristen und unbefristetem Arbeitsverhältnis etc., aber ich denke, selbst wenn er jetzt noch unterschreibt werden ihm im Vertrag nicht die Kündigungsfristen zugestanden, die ihm nach dem Gesetz für eine 20-jährige Betriebszugehörigkeit zustehen würden. Wenn Du schon sagst, dass es mit dem Unternehmen bergab geht, wäre es vielleicht schon sinnvoll, den Vertrag zu unterschreiben. Was würde Dein Mann denn dadurch verlieren?

dubesor  10.11.2010, 20:06

Falsch, denn ein mündlicher Arbeitsvertrag ist ebenso wirksam, wie ein schriftlicher. Wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, heißt dies auch nicht, dass es überhaupt keinen Arbeitsvertrag gibt. Der Arbeitsvertrag ist eben nur nicht schriftlich geschlossen worden, sondern mündlich.

Die einzige Problematik liegt an der Beweisbarkeit. Diese lässt sich jedoch im Streitfall mittels Zeugen (z.B. frühere Personalleitung) beheben.

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist zwar heutzutage üblich, würde dem Mann aber lediglich zur Beweiserleichterung dienen.

Rechtskräftig ist der Arbeitsvertrag egal in welcher Form, ob nun mündlich oder schriftlich.

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber normalerweise dürfte nichts passieren wenn er schon so lange in der Firma ist. Wenn er den Vertrag unterschreibt kann es nur schlechter werden. Wahrscheinlich wäre ein Rat von einem guten Anwalt doch empfehlenswert. Oder kennt ihr jemanden der irgendwo im Betriebsrat sitzt oder so? Normalerweise gehört man nach zwanzig Jahren Betriebszugehörigkeit schon zum Inventar.