Soll ich zum Arbeitsgericht weil meine Zeitarbeitsfirma die Lohnfortzahlung bei keinen Einsatz nicht gezahlt hat?

4 Antworten

Da nützen dir all deine Beweise nichts, wenn diese Vorgehensweise arbeitsvertraglich mit dir vereinbart wurde. Du solltest dir also erstmal deinen Arbeitsvertrag in Ruhe durchlesen.

Oponn  17.03.2021, 09:05

So etwas kann man nicht im Arbeitsvertrag vereinbaren.

ThisIsJustMeHH  17.03.2021, 09:48

Unsinn. Eine entsprechende Regelung im Vertrag wäre, da rechtswidrig, unwirksam. Der Arbeitsvertrag verpflichtet nicht den Arbeitnehmer einseitig die Stunden an zu bieten und zu leisten sondern eben auch andersherum den Arbeitgeber zur Annahme dieser Stunden.

Wieso hast du den unbezahlten Urlaub aktzeptiert? Dein Arbeitgeber ist genau so verpflichtet die vertraglich vereinbarten Stunden an zu nehmen wie du zum leisten verpflichtet bist. Du hättest ihn in Annahmeverzug setzen sollen. Er schuldet dir denn Lohn auch wenn er die Annahme der Gegenleistung (deiner Arbeit) verweigert. Das betriebliche Risiko keinen Kunden zu finden bei dem er dich einsetzen kann ist sein unternehmerisches Risiko. Das kann er nicht auf dich abwälzen.

TyphAle99 
Fragesteller
 17.03.2021, 09:04

Am Anfang habe ich das (nicht schriftlich) akzeptiert, weil ich meinen Einsatz gemocht habe und wollte Sie nicht verlieren. Ich habe dann meine Lohnfortzahlung für die folgende Wochen verlangt, und die haben mich gekündigt.

Erstmal würde ich nachlesen, was in Deinem Arbeitsvertrag steht.

Oponn  17.03.2021, 09:05

Was genau sollte da stehen, was eine Nichtzahlung rechtfertigt?

Mobbingratgeber  17.03.2021, 09:06
@Oponn

Für was soll denn gezahlt werden, wenn es keine Aufträge gab.... genau dazu wird es Regelungen im Vertrag geben.

Oponn  17.03.2021, 09:09
@Mobbingratgeber

Für die Zurverfügungstellung der Arbeitskraft wird gezahlt. Dass es keine Aufträge gibt, ist das Problem des Verleihers.

Mobbingratgeber  17.03.2021, 09:16
@Oponn

Na dann hast wenigstens Du den Vertrag gelesen....

Oponn  17.03.2021, 09:26
@Mobbingratgeber

Dazu muss ich den Vertrag nicht lesen. Andere Regelungen sind schlicht nicht zulässig.

ThisIsJustMeHH  17.03.2021, 09:46
@Mobbingratgeber

"Für was soll denn gezahlt werden, wenn es keine Aufträge gab.... " Für die dem Vertrag entsprechend angebotene Arbeitszeit. Zur Annahme dieser verpflichtet der Arbeitsvertrag den Arbeitgeber. Keine Aufträge zu haben ist alleine Problem und Risiko des Arbeitgebers. Wer die Gewinne einstreicht trägt auch das Risiko. Ganz einfach und auch ohne Spielraum gesetzlich geregelt. Steht was anderes im Vertrag ist dies schlicht rechtswidrig und damit ungültig.

Mobbingratgeber  17.03.2021, 10:04
@ThisIsJustMeHH

Mag sein... wie auch immer die Sache mit dem unbezahlten Urlaub im Vertrag geregelt ist... Sich den Vertrag mal durchzulesen, schadet sicherlich nicht.