Zeugen Vorladung und nun beschuldigter btm?
Guten Tag die Dame und Herren
Sicherlich würde sowas schon oft gefragt möchte aber gerne eine individuelle Meinung haben.
Person x wurde als Zeuge vorgeladen in der Ermittlungssache illegaler Handel mit Cannabis. Person x geht zur Polizei um sich anzuhören was vor liegt nun wird Person x mitgeteilt das ein Brief mit 4 joints 4,9Gramm Tabak Gras Gemisch in einem Briefumschlag an Person x adressiert werden sollte.
Nun wird aus Person x dem Zeugen ein beschuldigter. Person x verweigert es eine Aussage zumachen und schweigt.
Der Polizist teilt Person x mit das die Ermittlung an den Staatsanwalt weitergeleitet wird und entweder fallen gelassen wird oder die Ermittlung würde weiter gehen. Angeblich sollte es ca 2-3 Monate dauern bis Person x vom Staatsanwalt Post bekommt.
NUn fragt sich Person x ob er einen Anwalt aufsuchen sollte oder lieber erstmal abwarten soll was die Staatsanwaltschaft dazu sagt?
Weiß nicht ob die Themen richtig gewählt sind bitte um klare Antwort auf den oben genannten Text.
Bitte keine Hinweise auf Rechtschreibung oder sowas danke im voraus ^^
5 Antworten
Bislang alles richtig gemacht. Aussage verweigert, als Belehrung erfolgte, dass er nunmehr als Beschuldigter angehört werden soll.
"das ein Brief mit 4 joints 4,9Gramm Tabak Gras Gemisch in einem Briefumschlag an Person x adressiert werden sollte"
Ist das alles, was die Ermittler haben oder wurde der Umschlag schon adressiert und gab es dafür einen konkreten Auftrag von Person x.
Um wirklich zu wissen, was die Polizei bislang an verwertbaren Tatsachen ermittelt hat bedarf es der Einsichtnahme in die Ermittlungsakten. Dazu benötigst Du einen Anwalt, wobei Du das Mandat wegen der Kosten erst einmal nur auf die Einsichtnahme in die Akten beschränken kannst.
Antwort zu dogdiego
Der Brief mit den joints wurde nicht an Person x zugestellt da er laut Polizei Aussage bei der Post beschädigt wurde und angeblich über diesen Weg herausgefunden das in diesem Brief joints waren.
Der Brief Absender stammt aus Niedersachsen so sagte der Polizist zu Person x die als Zeuge eingeladen Wurden: die Polizei in Niedersachsen hatte Person x als beschuldigter eingestuft und die Polizei aus NRW wo Person x ist nur als Zeuge der Polizist sagte es sei ein kleiner Fehler unterlaufen...
Person x dachte sich nur jaja genau Fehler das war nur ein trick da man seines Wissens als Zeuge pflichterscheinung hat anders als bei beachuldigten
Warte erstmal ab, was dir wirklich zur Last gelegt wird. Danach kannst du dir immernoch einen Anwalt nehmen, falls es sich überhaupt lohnt.
Ich bin der Meinung, daß es besser ist über einen Anwalt Akteneinsicht anzufordern, so weißt man wie der "Hase läuft" und man erfährt auch, was die Polizei und die Gegenseite sagen... So kann man sich besser vorbereiten, manchmal genügt in dem Moment ein gutes Schreiben des eigenen Anwaltes, um die ganze Sache "wegzublasen"... Man sollte es nicht so weit kommen lassen, daß man "einen gelben Brief" bekommt! Emmy
SOFORT Anwalt aufsuchen. Nicht mehr mit Polizei reden!
Der Anwalt soll auch prüfen ob die das mit dem Brief schon vor der Vorladung als Zeugen wussten. Wenn ja, so war die Vorladung illegal und es hätte eine Einladung zu einer Befragung als Verdächtiger durchgeführt werden müssen. Dieser Verfahrensfehler sollte dann schleunigst zur Anzeige gebracht werden.
@gauldthudr würde gerne wissen ob Person x auch Post von der Führerscheinstelle erwarten könnte?
Zum Anwalt kannst du in aller Ruhe dann gehen, wenn dir etwas konkretes vorgeworfen wird. Warte erst mal in Ruhe ab, ob ein gelber Brief kommt.
Hallo,
ich bin der Meinung, daß diese Person sich einen Anwalt aussuchen sollte, da eine Beschuldigung vorliegt. Der Anwalt - in der Sache lieber ein Strafrechtler - da bekommt man keine Prozeßkostenhilfe - sollte Akteneinsicht anfordern. Manchmal ist es so, daß eine Akteneinsicht genüg, um festzustellen, ob die ganze Anklage wirklich Hand und Fuß hat. Polizisten können eine Anzeige oder eine Beschuldigung weiterleiten oder erwähnen... sie können nicht immer darüber urteilen, ob die Fakten ausreichen, um eine Klage einzureichen...
Diese Person sollte deshalb den Anwalt darum bitten, Akteneinsicht anzufordern, so wird die Verhandlung vertagt, dann muß sie sich mit ihrem Awalt beraten und entscheiden, ob Handlungsbedarf besteht.
Aussage gegen Aussage genügt oft nicht, um daraus eine Klage bei Gericht zu begründen. Einfache Behauptungen auch nicht, egal von wem!
Emmy
@emily2001 Person x ist noch in der Ausbildung und hat nicht genug Geld für einen Anwalt manche Leute raten ihr abwarten bis gelber Brief kommt dann kann man immer noch zum Anwalt gehen falls es sich lohnt.
Der Polizist meinte auch ständig sie wissen das sie joints bestellt haben ich weiß es geben Sie es einfach zu LOL oder als Person x gefragt hatte ob eine Entschädigung gezahlt wird für Verdienstausfall auf dwr Arbeit da sagte der Polizist ja klar geht von dem Geld könnte man sich dann auch wieder joints kaufen und im Park rauchen zum Beispiel...
Akteneinsicht kostet doch nicht so viel... Man kann einen Preis mit dem Anwalt vereinbaren...
Hey cool danken für die schnelle Antwort :) noch ne kurze frage müsste Person x denn irgendwie befürchten dass sie von der Führerscheinstelle Post bekäme wegen einem drogentest? Oder sogar das eine hausdurchsuchung gemacht werden könnt?