wie muss ich bei dem vorwurf von warenbetrug handeln?

2 Antworten

Hallo blablasiesie,

Du brauchst der polizeilichen Vorladung keine Folge leisten. Diese Vorladung ist nur der gesetzlichen Grundlage geschuldet, dass Dir im Rahmen des Strafverfahrens als Beschuldigter rechtliches Gehör angeboten werden muss.

Da Du nicht einmal weißt worum es genau geht, würde ich an Deiner Stelle einen Rechtsanwalt nehmen und den erst einmal Akteneinsicht nehmen lassen. Dann kann der erst einmal feststellen, was Dir überhaupt vorgeworfen wird und welche Beweise vorliegen und kann dementsprechend dann das weitere Vorgehen mit Dir abstimmen.

Du kannst zwar auch ohne Rechtsanwalt zur Polizei hingehen und Deine Aussage machen und Dir somit die Rechtsanwaltskosten sparen. Auf der anderen Seite sagt das Gesetz zum Tatvorwurf:


§263 StGB - Betrug

              

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

(2) Der Versuch ist strafbar.


Aufgrund des doch nicht unerheblichen Strafmaßes, was das Gesetz hier vorsieht, halte ich das Geld für einen Rechtsanwalt jedoch für gut angelegt.

Schöne Grüße

TheGrow

Du mußt der Vorladung Folge leisten und Dir von der Kriminalpolizei anhören, was gegen Dich vorliegt. Und danach hast Du die Möglichkeit, Dich zu den Vorwürfen zu äußern. Du brauchst Dich aber auch gar nicht zu äußern. Du kannst einen Anwalt mitnehmen oder auch nicht und Dir erstmal nur anhören, worum es eigentlich geht. Wie es dann weitergeht, hängt vom Fall ab.