Vorladung wegen btmg 29 was ist zu erwarten?

3 Antworten

mit 19 Jahren wirst du noch in der Regel nach dem Jugendstrafgesetz behandelt, da geht es nicht um Strafe sondern um Resozialisierung.

Regelmässig werden solche Verfahren von der Staatsanwalt eingestellt, weil man einfach keine Lust hat, jeden Konsumenten hinterherzurenen nund die Gefängnisse auch schon so voll genug sind.

Aber ich kann nur den Tipp geben, bei der Polizei zu SCHWEIGEN.

Ja doch was ist zu erwarten würde bei beweisen womit sie ihn dingfest machen könnten nicht stichhaltigere Angaben vorhanden sein? 

@fsw98

Eine Vorladung wird bei einem Anfangsverdacht gemacht, aber es bestht noch wenig Konkretes. Ist der Anfang der Ermittlungen, erst wenn es stichhaltige Beweise gibt, kommt es dann zu einer Anklage.

Deswegen der Rat: Bei der Polizei Schweigen.

Wenn nicht viel bei den ERmittlungen rumkommt wird das Verfahren eingestllt.

Ansonsten wird sowas gerne mit einem STrafbefehl geahndet. Du zahlst eine Geldstrafe und dann ist fertig. Bei einem Tagessatz von unter 90 Tagen gilst du auch niht als Vorbestraft.

mit 19 Jahren wirst du noch in der Regel nach dem Jugendstrafgesetz behandelt, da geht es nicht um Strafe sondern um Resozialisierung.

Mit 19 Jahren wird man in der Regel nach Erwachsenenstrafrecht behandelt, nur wenn die Voraussetzungen vorliegen, wird Jugendrecht angewandt. 

Im Jugendstrafrecht geht es vorrangig nicht um Resozialisierung, sondern um Erziehung. 

Nicht hingehen, bzw nicht aussagen. Dazu ist er nicht verpflichtet und sollte sich an einen Anwalt für Strafrecht wenden der Akteneinsicht anfordert um herauszufinden, weswegen er beschuldigt wird.

Solche Klienten lieben die Rechtsanwälte, mit einem kurzen Schreiben um Akteneinsicht und kurzer Stellungnahme mehrere Hundert Euro verdienen. 

Dass hier immer wieder reflexartig dazu geraten wird, nicht auszusagen und sofort einen Anwalt zu konsultieren. Es gibt bessere und vor allem preisgünstige Methoden, solche Situationen zu händeln.  

Er sollte der Ladung folgen und sich anhören, was ihm vorgeworfen wird. Kann er die Sache mit wenigen Worten entkräften, sollte er es machen. Ansonsten schweigen, schriftlich äußern oder wenn es wirklich ernst ist, einen RA zu Rate ziehen. Eine Art von Akteneinsichtsrecht hast du auch, nicht nur dein Anwalt.

Jetzt sofort würde ich noch keinen Anwalt hinzuziehen. Wenn der in Marsch gesetzt wird kostet er locker einen hohen 3-stelligen bis 4-stelligen Betrag - auch wenn das Verfahren von vornherein zum Scheitern verurteilt wäre.

Was er überhaupt nicht machen sollte: nicht hingehen und auch sonst nicht reagieren. Mit der Ladung ist ihm das rechtlichen Gehör gewährt worden, danach ist der Weg für den StA frei, einen Strafbefehl ohne weitere Anhörung rauszuhauen.