Verstoß gegen das BtmG - mit 15

6 Antworten

Hi Jannis,

das mit der Aussage hättest Du Dir auch schenken können. Mit Glück kriegst Du eine Geldstrafe und das war es dann. Mit Pech eben Sozialstunden im überschaubaren Rahmen. Jugendarrest dürfte ausscheiden, wenn Du nicht schon x mal strafrechtlich in Erscheinung getreten bist. Musst halt vor Gericht und dort eine gute Figur machen. Reue zeigen und so. Was die Polizei Dir erzählt, kannst Du vergessen, ab und zu mal zum Drogentest vorbeikommen z.B. ...glaub nicht jeden Mist, den ein lokaler Dorfsheriff so zum besten gibt.

Nimm Dir einen Anwalt und schieb das nicht auf die lange Bank. Der schaut sich die Akte an und regelt das mit dem Gericht.

Probleme könnte es tatsächlich mit dem Führerschein geben, aber das dürfte jetzt wohl das kleinst Problem sein. Keine Kifferei mehr, bis die Sache komplett abgehakt ist.

Zu den möglichen Strafen bei Drogenvergehen kannst Du hier schauen: [...]

Im Jugendstrafrecht hast Du noch Welpenschutz und die Strafen sind meist deutlich niedriger...aber wenn Du später mal beim Handeltreiben mit Cannabis erwischt wirst, wird das nicht mehr mit Sozialstunden abgehen.

Der Besitz von Drogen ist grundsätzlich ein Straftatbestand, dabei spielt die Menge keine Rolle (höchstens im Strafmaß).

Handel mit Drogen kommt erschwerend hinzu. Auch hier spielt die Menge nur eine untergeordnete Rolle.

Mit Sicherheit wird es zu einer Verhandlung kommen. Als Angeklagter hast du das Recht, zum Vorwurf zu schweigen und außer Angabe der Personalien keine Aussage zu machen.

Selbstverständlich darf die Polizei alle ihr zustehenden rechtlichen Mittel ausschöpfen, um Beweise zu sichern. Dazu gehören u. U. auch das Abhören von Telefongesprächen, Hausdurchsuchungen, Handy- und PC-Kontrolle (Emails z. B., Netzwerke) usw.

Das Gerichtsurteil ist abhängig von vielen Faktoren: Verhalten vor Gericht / Kooperation, Vorstrafen, Sozialprognose, Umfeld, persönliche Situation, Gutachten der Jugendgerichtshilfe usw. Mit einem frühzeitigen Geständnis und EHRLICHER Reue kannst du das Urteil positiv für dich beeinflussen.

Allerdings solltest du dich darauf besser einstellen, dass es mit Sozialstunden alleine wohl nicht getan ist - bei Drogen und erst recht mit Handel von Drogen verstehen die Richter absolut keinen Spaß. Und das ist auch gut und richtig so..

Der Besitz von Drogen ist grundsätzlich ein Strafbestand, dabei spielt die Menge keine Rolle (höchstens im Stafmaß).

Nicht ganz. In Deutschland liegt es in der Entscheidung des jeweiligen Bundeslandes, welche Menge geduldet wird. Hier in NRW werden bis zu 10g Cannabis geduldet, und in der Regel nicht mit einer Strafe geahdet. In Rheinland-Pfalz sind es ebenfalls 10g, in Berlin und Niedersachsen sogar bis zu 15g.

In Deutschland gibt es im Übrigen auch Drogen, die legal im Handel erhältlich sind (Siehe Alkohol, Nikotin und Koffein).

Allerdings solltest du dich darauf einstellen, dass es mit Sozialstunden alleine wohl nicht getan ist - bei Drogen und erst recht mit Handel von Drogen verstehen die Richter absolut keinen Spaß.

Fraglich ist, ob überhaupt irgendeine Strafe folgen wird. Strafverfahren wegen illegalen Besitz von Cannabis werden in der Regel eingestellt, da sie in der Praxis nichts bezwecken.

Und das ist auch gut und richtig so..

Nein, überhaupt nichts ist daran richtig. Die 15 Millionen Euro die jährlich in die Verfolgung von Cannabiskonsumenten gesteckt werden, könnten wir viel lieber in wichtigere Dinge stecken, z.B. in den Schuldenabbau, oder in Kitas. Zumal solche Strafverfahren negative Auswirkungen auf die Zukunft des Jugendlichen haben kann. Und mit Strafen bezweckt man überhaupt nichts, das würde mich als Jugendlicher eher dazu motivieren, weiterzumachen.

Niemand wird Dir genau sagen können, welches Urteil gegen Dich gesprochen wird, denn jeder Richter ist anders und geht auch anders mit Angeklagten um. Aus meiner eigenen (reichhaltigen) Erfahrung kann ich Dir sagen, dass Du als 15jähriger mit einem "satten Schuss vor den Bug" rechnen musst, was sich im Juristendeutsch "Erzieherische Maßnahmen" nennt.

Dazu gehören:

Unregelmäßige Urin-Screenings für eine bestimmte Dauer

Ableistung von Sozialstunden

Verpflichtung zur Teilnahme an Anti-Drogenkursen wie z.B. "FRED"

(Androhung von ) Jugend-Arrest

Haftstrafe zur Bewährung (weil Waffen und Drogen als ganz besonders schweres Delikt betrachtet werden...egal, ob Schreckschuss oder nicht.)

Du solltest bis zur Hauptverhandlung Deine Dinge (gut) geregelt haben, um dort möglicht viele Pluspunkte gegen die vorliegenden Negativpunkte in die Waagschale werfen zu können. Es schadet auch nicht, sich diesen Beitrag und seine Nebenlinks http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendstrafrecht reinzuziehen.

Ouh, du bist ja ein richtig krasser Boy. hahahahhaha Gefährlich Gefährlich. Wenn du sowas machst sei 1. Nicht so dumm und lass dich erwischen, es gibt immer ein Ausweg ;) (auch wenn die vor deiner Tür stehen) und 2. Heul nicht rum wenn was passiert! Dir sollte schon bevor du sowas machst bewusst sein was Passieren kann. Straftäter biste in meinej augen nicht. bei mir rennen.schon 12 jaehrige mit nem rucksack hasen durch die stadt. Was daran ein straftäter? Die jungs wissen noch nichtmal wie Straftäter geschrieben wird. ich find man ist erst einer wenn man jemanden schaden zufügt also ihn verletzt oder abrippt oder son kram.

Und das mit der hausdurchsuchung glaub ich dir auch nicht. Als ob du so ein "großer fisch" bist haha da laufen 10000 andere rum. Und da musste vorher schon aufgefallen sein oder sowas. Die stehen doch nicht einfach vor deiner tür.

Ein bekannter von mir hatte schon vorher eine, ob du das mit der Hausdurchsuchung glaubst oder nicht ist mir eigentlich relativ egal, ich frage hier nicht aus Spaß. Außerdem, wenn 3 Beamte in Zivil vor der Tür stehen weist du natürlich auch, dass es Beamte sind oder?

Über die Folgen war ich mir schon vorher bewusst, jedenfalls möchte ich trotzdem wissen, was auf mich zu kommt.

Außerdem hab ich mich nicht erwischen lassen, wurde von einem anderen angegeben von dem Typ der Mist gelabert hat, ich hätte ihm was verkauft, habe ich aber nicht. Bei mir wurde aber etwas gefunden :P

Handel mit Betäubungsmitteln und willst nicht wie ein Straftäter behandelt werden? In welcher Fantasiewelt lebst du eigentlich? Du hast eine Straftat begangen, also wirst du auch entsprechend behandelt. Was das Strafmaß angeht und ob der Beamte dein Zimmer ohne weiteren Dursuchungsbeschluß noch mal durchsuchen darf, da kann dich dein Anwalt beraten. Und das Rumgeheule hier hättest du dir ersparen können, wenn du vorher mal dein Hirn eingeschaltet hättest.

Alkohol ist ebenfalls ein Betäubungsmittel, und ist frei verkäuflich. Nikotin ist auch ein Betäubungsmittel, und ist frei verkäuflich. Sogar Zucker ist ein Betäubungsmittel (Google: "Zuckersucht" - "Zuckermissbrauch"), und steckt fast in allen Lebensmitteln.

Cannabis ist ein medizinisch anerkannte Heilpflanze, und im Übrigen nicht illegal. Lediglich der Besitz ist illegal, der Konsum sowie der Besitz zu medizinischen Zwecken ist legal.

Was verstehst du daran nicht, wenn ich sage, keine unnötigen Kommentare? Und zum Thema wie ein Straftäter behandelt zu werden, ich habe 15g verkauft und keine 200, dann wäre das sicherlich was anderes. Natürlich wird man dementsprechend behandelt, ich habe aber noch niemanden gesehen, der wegen 15g 2 Jahre besuch von einem beamten bekommt und Drogentests machen muss.