Ermittlungsverfahren wegen kauf von Drogen in einem online shop! Was tun?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi!

Du hast wahrscheinlich eine Vorladung bekommen - Also erstmal ist wichtig zu wissen das du dort nicht hingehen musst. Die "Vorladung" ist im Grunde nur eine "Einladung"... Dennoch macht es Sinn sich um Akteneinsicht (geht schnell und unkompliziert durch einen Anwalt) zu kümmern, damit du die Sachlage kennst und deine weitere Verteidigung passend auf deinen Fall zuschneiden kannst.

Am besten sagst du das du die Aussage verweigerst und zeitnah Akteneinsicht forderst. Dafür kann ich dir gerne einen guten Anwalt empfehlen der mir auch sehr geholfen hat. Machst du nämlich nichts, wird die Sache zwar aller Vorraussicht auch eingestellt, du musst aber dann eine Geldstrafe zahlen und die Führerscheinstelle wird höchstwahrscheinlich auch informiert!

Ich habe damals in einem ähnlichen Fall 150€ Anwaltskosten bezahlt für Akteneinsicht mit anschliessender Rechtsberatung und Schriftverkehr mit der Staatsanwaltschaft. Die Sache wurde übrigens sehr schnell eingestellt.

Gerne beantworte ich dir noch mehr Fragen und gebe dir weitere Informationen, wie beispielsweise eine geschwärzte Version des Briefes den der Anwalt an die Staatsanwaltschaft geschickt hat und welcher zur Einstellung des Verfahrens geführt hat. Schicke mir am besten mal hier eine Freundschaftsanfrage und wir reden über die persönlichen Nachrichten hier weiter.

PS: In welchem Bundesland wohnst du? Ging es bei dir auch um Shiny-Flakes?

Gruß

PS: Hausdurchsuchung wird es nach einem solchen Brief keine mehr geben solange du dir ab sofort nichts mehr zu schulden kommen lässt - Schliesslich bist du ja nun vorgewarnt (und hast hoffentlich sowieso schon längst deine Bude aufgeräumt)!

Ich habe mir Montag von einem Freund einen Anwalt empfehlen lassen und direkt Angerufen und die Sachlage geschildert. Er meint die Chance auf Einstellung ist ganz gut. Sein Kostenvoranschlag liegt grob im hohen dreistelligen Bereich. Das ist es mir aber wert da, wie mir gesagt wurde, man nicht wirklich mehr von geringfühgiger Menge sprechen kann...
Wohne in Hamburg und du hast mit Shiny richtig geraten. Wohnung natürlich Sonntag noch "gereinigt"

@Roohr

Mach dir da mal keine Gedanken, da wirst du schon unbeschadet raus kommen, und Hausdurchsuchung wäre wenn überhaupt VOR der Vorladung gekommen also alles im grünen Bereich ;)

Finde ich krass, das die wegen Shiny immer noch Vorladungen an die Kunden verschicken... Darf man fragen aus welchem Bundesland du kommst? Weil ich kenne ein paar Leute die dort bestellt haben und bisher noch nichts gehört haben (selbes Bundesland wie ich) und andere aus einem weiter entfernten Bundesland haben schon vor einem Jahr Post bekommen... Wäre echt nett wenn du was dazu sagen könntest! Und danke fürs Sternchen ;)

Es wird im Zuge des weiteren Verfahrens keine Hausdurchsuchung geben, da die Ermittlungsbehörden (Kriminal-Polizei, Staatsanwaltschaft) davon ausgehen können, dass "beweisfähiges Material" nicht mehr auffindbar wäre, nachdem Du Kenntnis von der Einleitung des Verfahrens hast.

Das Verfahren wird dennoch mit hoher Wahrscheinlichkeit eingestellt, sofern Du Ersttäter bist; ggf. wird gegen Auflagen eingestellt.

Du brauchst Dich zu den Vorwürfen nicht zu äußern; dies hat keine negativen Konsequenzen für Dich.

Hier ein Beitrag zum Umgang mit der Polizei, wobei der Begriff "Cannabis" gegen "Legal Highs" austauschbar ist, da beide Substanzen als BtM (Betäubungsmittel) zählen. https://hanfverband.de/inhalte/cannabis-und-die-polizei-allgemeine-verhaltensregeln

Wenn das auch hart klingt. Man sollt jeeden der sich Drogen beschafft und erwischt wird, hart bestrafen. Egal um welche Mengen es sich handelt. Es fängt mit kleinen Mengen an und irgendwann braucht man mehr. Wieviele Gestalten laufen bei uns vollgekifft herum. Gelegentlich müssen die vom Rettungsdienst ins Krankenhaus verbracht werden,. Das passiert bei uns am Bahnhof im Monat mehrmals. Unser Bahnhof gilt als bekannter Umschlagplatz für Drogen und da ist Tag und Nacht etwas los. Es werden immer welche erwischt. Danach kommt die Ernüchterung , weil man die Folgen nicht akzeptieren will, oder schon so weit ist, dass Folgen keine Rolle mehr spielen. Woche für Woche gibt es in unserem Gericht Verhandlungen wegen Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz. Ihc habe mir schon einige Verhandlungen angeschaut und erlebt, wo einige mit Verwarnungen davonkamen, andere aber zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden. Dennoch finde ich, dass die Strafen , vorallem für die Dealer nicht hart genug ausfallen. Wer andere abhängig macht, was ja der Sinn des Dealens ist, um immer mehr Geschäft zu machen, der sollte weitaus härter bestraft werden. Der Staat sollte die Kosten die ein eingesperrter Dealer uns Steuerzahlern verursacht, von diesem einfordern. Bei längerer Haftdauer kommt da eine ordentliche Summe zusammen. Wer die nicht zahlt, erneut ensperren. Nur mit drastischen Strafen, kann man dieser Entwicklung teilweise entgegen treten.Fast an jeder Schule kann man heute an Drogen kommen. Zudem sollte jedem der mit Besitz von Drogen oder dem Handeln damit,erwischt wird, der Führerschein entzogen werden. Das würde die Mobilität spürbar einschränken und den Betroffenen Gelegenheit geben, über ihr Verhalten nachzudenken. Ich kann  mir vorstellen, dass es einige gibt, die meine Meinung absolut nicht vertreten. Ich sehe in der Zunahme des Drogenkonsums ein Problem. Alkoholkonsum ist eben auch Problem. Das würde schon reichen. Aber wir brauchen keine zusätzlichen Probleme.  

Weshalb? Man hat nichts bei Ihm an Drogengefunden, und auch kein Konsum nachgeweisen, wie kann ihm dann bitte "rechtens" der Führerschein entzogen werden?

MfG - ein Leidensgenosse.

Du kannst trotzdem schriftlich Stellung nehmen.

Würde dir aber empfehlen sich telefonisch mit den Kollegen in Verbindung zu setzen und denen mitteilen das du darüber ne Aussage machst, aber du die Post erst spät erhalten hast.