Was ist eine Nachstellung im Strafrecht?
Hallo,
ich war gerade Einkaufen und als ich nachhause kam befand sich ein Brief von der Polizeidirektion meiner Stadt im Briefkasten in dem bin ich Vorgeladen als Beschuldigter und soll einer Person aus 300km Entfernung Nachgestellt haben..
Nun im Internet fand ich das dies meist als Stalking betrachtet wird. Wir waren 3 Monate im Jahr 2008 befreundet. Die Freundschaft ging kaputt. Nun im Februar diesen Jahres traf ich auf sie unerwartet in einem Chat eines Forums. Dort hatte sie nachdem sie erfuhr wer ich bin im Chat geschriehen
"Du schesiss verfickter Stalker verpiss dich!" ob es genau dieser Wortlaut war kann ich nicht sagen aber es war in dem sinne so gesagt..
Nun da das Wort Stalker drinne steckt vermute ich sehr stark das sie mich als Stalker nun hinstellen möchte.. Nun frage ich mich, wie kann ich meine Unschuld von Stalken oder anderen Vorwürfen wehren. Im TV bei K11 und den anderen Serien gibt es sogenannte Bewegungsprofile von Mobiltelefonen. Kann ich damit zumindest beweisen nicht in ihrer unmittelbarer Nähe gewesen zu sein. Ich war zweimal in ihrem Ort. Jedoch nicht bewusst in dem Stadtbezirk.
Also was ist Nachstellung??? Bin geschockt...
6 Antworten
Dein Schreck über den Brief ist nachvollziehbar.
Stalking ist das englische Wort für "Nachstellung". Doch so einfach kann man niemanden als "Stalker" hinstellen. Ein Stalker müsste schon "beharrlich" jemandem nachstellen. Wer zufällig einen anderen auf der Straße oder in einem Chat trifft ist noch lange kein Stalker.
Und selbst, wenn du "beharrlich" jemandem nachstellst, dann müsste noch eine zweite Bedingung erfüllt sein, damit der Straftatbestand der "Nachstellung" erfüllt ist. So müsste dadurch die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend beeinträchtigt sein.
Du musst übrigens nichts beweisen. Die Staatsanwaltschaft müsste beweisen, dass du eine Straftat begangen hast, also "beharrlich" nachgestellt hast und dass dadurch die Lebensgestaltung der betroffenen Person "schwerwiegend beeinträchtigt" war. Ein Treffen in einem Internet-Chat erfüllt wohl weder die eine noch die andere Bedingung. Oder hast du sie im Chat über einen längeren Zeitraum "verfolgt"?
also, hier mal der Wortlaut des Gesetzestextes (§238 StrafGesetzBuch):
"(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich
seine räumliche Nähe aufsucht,
unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,
ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht oder
eine andere vergleichbare Handlung vornimmt
und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahe stehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahe stehenden Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(4) In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält."
Anzeige kann man immer erstatten, ob sie allerdings haltbar ist, ist ne andere Frage.
So wie ich es sehe, hast du nichts davon gemacht. Und - das Deutsche Recht funktioniert so, dass nicht du deine Unschuld beweisen musst, sondern man DIR deine Schuld nachweisen muss.
Die Person muss also Beweise haben, dass du ihr nachgestellt bist.
Nimm's leicht :-)
Ich danke für euere Antowrten..
Absatz 1 Nr. 1) Ich war in der Stadt ja aber mit bewegungsprofil vom Handy wäre nachvollziehbar das ich nicht ihre nähe suchte (weder arbeit noch zuhause) auf sie wartete. Nr. 2) dies vermute ich, jedoch habe ich Arguemnte warum es zu der unerwarteten Begegnung kam, wo sie mich auch wie gesagt beschimpft hatte Nr. 3) dies trifft auch nicht zu Nr. 4) dies trifft ebenfalls nicht zu Nr. 5) was soll ähnlich sein?
Okay.. vom der Benachtteiligten Person kenne ich keine Angehörigen oder nahestenden Personen daher ist keiner in irgendeiner weise durhc mich verletzt oder gestorben..
Ich glaube an die Deutsche Rechtssystem und wenn du nicht schuldig bist,dann kannst du es auch beweisen. Heutzutage gibt es viele Möglichkeiten zu beweisen wo du an bestimten Tagen/Zeit gewesen bist.Also nur die Ruhe bewahren und zur Einladung musst du ersheinen,denn im anderen Fall machst du dich noch mehr Verdächtiger
er muss nix beweisen, sie müssen ihm das stalken nachweisen....
du mußt jetzt erst mal zur Anhörung und die können dir dann ganz genau erklären was dir vorgeworfen wird. die Polizei nimmt deine Aussage auf und muß dir dann die Vorwürfe nachweisen. In deutschland gilt ja gottseidank die Unschuldsvermutung, also bleib erst mal ruhig und höre dir an was dir vorgeworfen wird.