Zeitung Zusteller/ nach Lohnerhöhung fragen/ wie viel bekommt ihr?/Mindestlohn?

2 Antworten

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Zeitungszusteller sind vom Mindestlohn noch ausgenommen. Bei Minderjährigen gibt es sowieso keinen Mindestlohn. Wenn Du erst im Dezember mehr Geld bekommen hast, wirst Du nicht jetzt schon wieder mehr bekommen.

Bei uns gibt es bei der Tageszeitung bereits den Mindestlohn, wird aber wahrscheinlich nicht überall der Fall sein. Bei Prospekten wirst Du sehr selten auf 8,50 pro Stunde kommen. Da hilft alles nichts.

http://mindestlohnfuerzusteller.de/ -> da steht einiges zum Thema Mindestlohn. Kurz zusammengefasst: Wenn du nur die Zeitung mit Beilage austrägst, fällst du unter den reduzierten Mindestlohn, wenn auch andere Werbung und/oder Briefe dabei sind (wie z.b. bei NordBrief von den Lübecker Nachrichten) hast du Anspruch auf den vollen ML.