Zeitarbeit, Zeitkonto

3 Antworten

Laut Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ist es nicht erlaubt, Überstunden einfach so abzuziehen, wenn jemand krank ist. Das Stundenkonto sieht vor, dass man in dem Fall, in dem man an einem Tag nicht 8, sondern nur 5 Stunden arbeiten kann, weil die Auftragslage schlecht ist, 3 Minusstunden angerechnet bekommt. Arbeitet man 10 Stunden, kriegt man 2 Plusstunden.

Dein Chef hat nicht das Recht, dir deine Überstunden einfach so wegzunehmen und in Minusstunden zu verwandeln, wenn du krank bist. Das verstößt gegen das Gesetz.

IOuTLawSIHuGoI 
Fragesteller
 26.10.2014, 09:26

Dann bleibt wohl nur noch der Weg zum Rechtsanwalt ....

Deine Frage lässt sich nicht abschließend beantworten, da einige wichtige Informationen fehlen. Wann hast du deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abgegeben beim Arbeitgeber? Ich nehme an, dass das erst nach der Kündigung war, wenn die Kündigung zum 15.09. ist und du dort ein Jahr beschäftigt warst, musst du die Kündigung eigentlich schon Mitte August bekommen haben. Was stand in der Kündigung? Wenn dort irgendwas formuliert war wie z.B. "außerdem stellen wir Sie unter Anrechnung Ihrers Resturlaubs/Zeitkonto von der Arbeit frei", dann kann das Zeitkonto angrechnet werden. Wenn du erst nach der Freistellung eine AU-Bescheinigung einreichst, dann ist die AU Bescheinigung nicht mehr relevant, soll heißen führt nicht zu einer Rückübertragung der Stunden aufs Zeitkonto.

Eine Kaution für Sicherheitsschuhe kann die Firma einbehalten, wenn dies irgendwo von dir so unterschrieben wurde. Meistens wird vereinbart, dass die Kosten für PSA ggf. anteilig zurückzuerstatten sind, wenn du innerhalb von 6 Monaten, nachdem du neue Schuhe erhalten hast austrittst. Schau mal ob du sowas nicht irgendwo auf dem Ausgabebeleg für die Schuhe unterschrieben hast....

IOuTLawSIHuGoI 
Fragesteller
 28.10.2014, 19:05

Ja aber ich hatte ja noch 2 Wochen resturlaub... Vielen Dank trotzdem habe Donnerstag einen Termin beim Anwalt

Kann es sein, dass du den freizeitausgleich für den zeitraum vor deiner krankheit schon beantragt hattest? Ich kenne eine regelung, die zwar meines wissens schon veraltet ist und nicht mehr angewendet wird, aber die besagt, dass vorab beantragter freizeitausgleich als genommen gilt, auch wenn du dann in derzeit krank wirst.

Wegen der lohnfortzahlung (nicht krankengeld, das kriegt man von der krankenkasse), wende dich einfach mal an deine krankenkasse, oder zeig dem arbeitsamt mal deine abrechnung. Da stehen dann ja die azk stunden drin und nicht krank. Deine au hast du doch auch bei der krankenkasse eingereicht, oder? Die können dir davon eine kopie machen, die du mit deiner abrechnung beim arbeitsamt vorzeigen kannst