Mehrarbeit durch Krankheitsvertretung und Urlaubsvertretung im Pfelegdienst?

2 Antworten

Wo ist denn das Problem? Nur weil der AG dadurch eine Teilzeitkraft einspart, ist das noch lange nicht nicht korrekt.

Ihr habt doch beide einen Arbeitsvertrag unterschrieben wo dies festgehalten wird - wusstet also worauf ihr euch einlasst. Weder wird eine Höchstarbeitszeit überschritten noch ist euer Urlaub eingeschränkt.

Ich sehe hier kein Problem, nur weil ihr das plötzlich aus privaten Gründen nicht wollt. Ihr könnt höchstens beide zusammen zum AG gehen und ihm euer "Problem" schildern, darauf hoffen dass er Verständnis hat. Der einzige Vorteil einer weiteren Arbeitskrakft für ihn wäre dass er auf jemanden zurückgreifen kann, wenn eine von euch im Urlaub ist und die andere krank.

Das ist nicht "plötzlich" von uns, da dieser Kunde mit seinen speziellen Umständen vom AG gerade erst neu aufgenommen worden ist. 

Von wochenlanger doppelter Arbeitszeit durch gegenseitige Urlaubsvertretungungen ist im Arbeitsvertrag halt auch nicht die Rede. Auch nicht, dass die so vereinbarte Arbeitszeit spontan zu unseren Lasten auf null runtergehen kann, wenn der Kunde mal keine Betreuung haben möchte. Und schon gar nicht, dass man dafür dann durch Vollzeit-Monate vorarbeiten soll.

Für diese Mehrarbeit wurde mündlich eine Vertretungskraft versprochen, die nun aber doch nur noch für Notfälle da sein soll, wenn wir beide mal nicht zur Verfügung stehen.

@Safi71

Soll heissen, der Kunde und euer AG sind zwei verschiedene Personen. Das war für mich nicht klar (hätte ich mir aber denken können).

Jedenfalls, wenn das vertraglich nicht so vereinbart ist, dann ist das ohne euer Einverständnis tatsächlich nicht korrekt. Ich nehme an dass es dann einen Zusatz zum Arbeitsvertrag geben muss.

Da kenne ich mich aber zuwenig aus, jedenfalls was deutsches Recht betrifft. Sicher melden sich auch noch User mit besseren Fachkenntnissen.

Wo ist denn das Problem?

Das ist eine ziemlich - ich drücke es mal vorsichtig aus - "merkwürdige" Frage!

Schließlich handelt es sich um Arbeitsverträge zur Teilzeitarbeit! und eine Teilzeitkraft ist nicht verpflichtet, länger zu arbeiten, als vertraglich vereinbart; das betrifft auch Überstunden, von konkreten betrieblichen Notfällen (im tatsächlichen Sinne des Wortes) abgesehen!

Es ist absolut nicht in Ordnung und auch nicht der Sinn von Teilzeitarbeit, dass sie vom Arbeitgeber als Verschiebemasse missbraucht wird, um Probleme bei seiner Personaleinsatzorganisation abzufedern und Personal einzusparen!

@Familiengerd

... aber es ist wie so oft im Leben:

Der Eine versucht es - der Andere lässt es sich gefallen...

Ich sehe hier dringenden Gesprächsbedarf zwischen Arbeitnehmerin und Arbeitgeber - notfalls mit Unterstützung des Betriebsrates (so vorhanden), ersatzweise durch Konsultation eines Fachanwalts für Arbeitsrecht.

Eine weitere Option wäre eine Eigenkündigung - gute Pflegekräfte werden derzeit überall händeringend gesucht.

@verreisterNutzer

mit Unterstützung des Betriebsrates (so vorhanden)

Das kann man - nach diesen Schilderungen - wohl getrost und mit Sicherheit bezweifeln.

Natürlich werde ich mich mit dem Arbeitgeber darüber unterhalten. Da diese Fragekonstellation aber offenbar recht selten ist, wollte ich erstmal einige Meinungen dazu nachfragen.

Die Hauptrichtung der Überlegung dürfte sein, ob es statthaft ist zu verlangen, dass die eigentlich fixen monatlichen Arbeitsstunden des Teilzeit-Arbeitnehmers voraussehbar (Urlaubsvertretung) mal um 100% erhöht, und mal spontan auf 0% (Abfeiern wenn Kunde keine Betreuung möchte) reduziert werden dürfen. 

Denn was ist, wenn der Kunde mal für mehrere Monate im Krankenhaus ist oder sonstwie keine Betreuer/Pfleger braucht, und das Zeitkonto aber leer ist? 

Das System kann also so gar nicht auf Dauer funktionieren, eigentlich muss es ja das Risiko des Kunden (= Patient) des Arbeitgebers sein, gebuchte aber nicht abgerufene Leistungen (= Stunden der Pflegekräfte) trotzdem zu bezahlen. So soll es jetzt aber auf die Arbeitnehmer abgewälzt werden, dass Kunde wie Arbeitgeber kein Kostenrisiko haben.