Zu recht Fehlstunden; Arbeitszeitkonto?

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Solange die wöchentliche Arbeitszeit eingehalten wird darf man Dir nichts abziehen.

Den Arbeitgeber schriftlich per Einwurfeinschreiben darauf hinweisen und auffordern, dass die abgezogenen Stunden wieder gutgeschrieben werden.

Du setzt dafür eine genaue Frist z.B. das Datum an dem es üblicherweise Deine Abrechnung gibt.

Sollten dann die Stunden nicht korrigiert sein, dann Klage  beim Arbeitsgericht einleiten, das geht auch ohne Anwalt.

Da Du an den anderen Tagen mehr arbeitest, als im Vertrag vereinbart, werden die diese Mehrstunden auf dein Zeitkonto packen. Du musst auf Vertragsänderung bestehen. Diese "Überstunden" werden sie dir irgendwann auszahlen.

Ist eigentlich falsch, weil mit den Mehrstunden zunächst die Fehlzeiten der anderen Tage aufzufüllen sind.

Allerdings muss bei jedem Stundenzettel von dir eine manuelle Änderung vorgenommen werden, da der Mittwoch entsprechend deinem Vertrag hinterlegt ist. Ist einiges an Mehrarbeit für den, der Lohn macht.

SuperB18  14.03.2018, 23:52

Würde ich auch so sehen. Ich kann auch nicht einfach jeden Tag 10Std. machen und dann Freitag einfach zuhause bleiben, da in meinem Arbeitsvertrag 5 Tage vereinbart sind.

Was ich noch erwähnen möchte: bei 6:15h wird eine Pause abgezogen. Ich hoffe das wurde hier berücksichtig.

floppydisk  16.03.2018, 07:02
@SuperB18

In der Zeitarbeit geht das. Man darf 4 Tage ballern und einen Tag daheim bleiben, wenn man die tarifliche und vertragliche Arbeitszeit, meist 35h, erreicht hat.

Die Firma kann dafür Wartezeit buchen, muss diese durch das Erreichen der wöchentlichen Arbeitszeit aber nicht auszahlen. Klingt komisch, ist aber bei IGZ und BAP tatsächlich so.

Du bekommst das, was im Arbeitsvertrag steht. Hast du weniger gearbeitet, muss der Arbeitgeber es mit Garantiezeit aufstocken. Er hat auch das Recht bis zu 14h pro Monat aus deinem Konto zu nehmen, darf dich ohne deine Unterschrift allerdings dabei nicht ins Minus ziehen. Das ist ganz wichtig!

johnnymcmuff  17.03.2018, 18:10

Er hat auch das Recht bis zu 14h pro Monat aus deinem Konto zu nehmen

Da nenne mir mal bitte eine Quelle.

Er darf keine Stunden abziehen, so das Urteil von Bundesarbeitsgericht.

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/zeitarbeit-kein-einsatz-kein-abzug-auf-dem-arbeitszeitkonto_76_289706.html

floppydisk  18.03.2018, 09:33
@johnnymcmuff

Manteltarifvertrag igz oder bap, anweisen von Gleitzeit. Der Mitarbeiter darf über 2 Tage pro Monat verfügen und der Arbeitgeber auch.

johnnymcmuff  21.03.2018, 22:20
@floppydisk

Bei keinem der Tarifverträge habe ich etwas dazu gefunden und ich habe auch noch ein paar andere Links durchgelesen und da steht nirgends, dass der Arbeitgeber über zwei Tage verfügen darf; Im Gegenteil der Arbeitgeber darf nicht einfach an das Zeitkonto ohne Zustimmung des Arbeitnehmers und das steht in vielen Links.

Bitte gebe mir den Link und nenne mir entsprechende Seite.

Wenn Du willst kann ich Dir entsprechende Seiten geben, wo das steht was ich geschrieben habe.

floppydisk  22.03.2018, 07:01
@johnnymcmuff

Ich arbeite jeden Tag mit Dienstleistern. Gelesen hast du scheinbar nichts, oder der Wortlaut nicht verstanden. 30sek Suche am Beispiel IGZ, Manteltarifvertrag:

"3.2.3. Die auf dem Arbeitszeitkonto aufgelaufenen Stunden werden in der Regel durch Freizeit ausgeglichen (vgl. PN 8). Dabei können der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in jedem Kalendermonat über jeweils zwei Arbeitstage Zeitguthaben frei verfügen"

#wzbw