Zeitarbeit Einsatzfreie Zeiten Überstundenabbau erlaubt?

2 Antworten

Jetzt frage ich mich was passiert, wenn z.B ich am 01.02.2021 keine neue Stelle hätte und Zuhause bleiben müsste.

Das ist das Betriebsrisiko des Arbeitgebers nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 616 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko":

Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.

Du bist in dieser Zeit, in der Dein Zeitarbeitgeber keine Einsatzmöglichkeit für Dich hat, entsprechend Deinem Arbeitsvertrag zu bezahlen; diese Zeiten eines Nichteinsatzes dürfen also nicht mit Deinen Ansprüchen (Entgelt, Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto, Urlaub) verrechnet werden.

Auch der Tarifvertrag BAP sieht nicht vor, dass solche Zeiten mit einem Arbeitszeitguthaben verrechnet werden können (§ 4 "Verteilung der Arbeitszeit/Flexibilisierung"). Nur nach dem anderen Tarifvertrag iGZ für die Zeitarbeit dürfte neben dem Arbeitnehmer auch der Arbeitgeber pro Kalendermonat auf Zeitguthaben im Umfang von 2 Arbeitstagen verfügen.

Auch eine Kündigung aus Anlass fehlender Vermittlung-/Einsatzmöglichkeiten ist betriebsbedingt nur erlaubt, wenn diese Möglichkeit auf absehbare Zeit (bis zu 6 Monaten) nicht gegeben ist.

Im Internet lese ich aber, dass das Unternehmensrisiko NICHT auf den Arbeitnehmer(ICH) übertragen werden darf und die Stunden im Zeitarbeitskonto + Urlaubstage NICHT angefasst werden dürfen OHNE meine Erlaubnis.

Das ist richtig!

Tia, nicht einseitig. Genau so.

Die meisten Arbeitsnehmer willigen ja ein.

Möchtest Du nächste Woche zuhause bleiben, wenn nicht müsstest Du für x tage woanders arbeiten.

Na ja und es gibt auch immer mal den ein oder anderes Persodisp der dann mal eben den gewollten Stundenabbau nicht erlaubt, Einsatzstelle sagt kein Ding, Arbeitnehmer ruft in seiner Bude an und die gibt ihm eine andere Einsatzstelle, da ist einer ausgefallen.