kann ich bei meiner zeitarbeit bis zu 80% vom nettoverdienst abschlag bekommen und das jeden monat ohne rumgezicke vom arbeitgeber?

4 Antworten

Den Auszahlungszeitpunkt bestimmt der ARBEITSVERTRAG und wird nicht durch einen Tarifvertrag berührt. Abschlagszahlungen werden üblicherweise in einer "unproblematischen" Höhe vereinbart. d. h. in einer Höhe, die IN JEDEM FALL gegeben ist. Gemeinhin bewegt sich das irgendwo bei 50% der zu erwarteten Auszahlung und sollte vom AN auch selbst so gemanagt werden, dass dies kein Dauerzustand ist. < Man kann nicht selbst etwas unterschreiben, an das man sich im nachhinein nicht halten möchte. Das "klingt" in deiner Formulierung mit "rumgezicke" auch mehr als merkwürdig >

ich muss mich nach dem tarifvertrag richten und wenn man da das recht auf abschlag bis zu 80 % am ende des monats hat dan muss es erfüllt werden

@Vienna1000

Wichtig noch: Nicht "am Ende des Monats hat" sondern "des ZU ERWARTETEN" - Fallweise bedingt kann man bei bestimmten Tätigkeiten im Wechseldienst / Sonntagsarbeit mit Zuschlägen bzw. auch mit möglichen Koventionalstrafen in einer Gegenrechnung, wenn der Arbeitnehmer nach dem Tag der Abschlagszahlung noch Mist baut, nichts konkret sagen. Im Endeffekt meine erste Aussage zum Thema "unproblematisch". Mit anderen Worten: Jedes Monat wieder was - realistisches - ausmachen.

Einen Anspruch darauf hast Du nicht.

dan frage ich mich warum im tarifvertrag steht ich zitiere :

§ 13.1 Die Mitarbeiter erhalten ein Monatsentgelt auf der Basis der individuellen regelmäßigen monatlichen Arbeitszeit, das spätestens bis zum 15. Bankarbeitstag des auf den Abrechnungsmonat folgenden Monats fällig wird. Auf Verlangen des Mitarbeiters wird mit rechtzeitiger Ankündigung am Ende eines jeweiligen Abrechnungsmonats ein Abschlag8von bis zu 80% des zu erwartenden Netto-Einkommens ausgezahlt. Bereits gezahlte Abschläge werden angerechnet. Sofern das Beschäftigungsverhältnis nach dem 20. des betreffenden Abrechnungsmonats beginnt sowie im Austrittsmonat besteht kein Anspruch auf eine Abschlagszahlung. Diese Abschlagsregelung findet Anwendung ab dem 01.07.2014.

@sexybabe1

Und woher soll hier jemand wissen, dass es bei euch einen Tarifvertrag gibt? Glaskugel?

Ich versteh dann auch deine Frage nicht, steht doch da ganz klar...

@Messkreisfehler

ich weis das es geht habe es letzten monat bekommen ohne fragen hab ich mein abschlag bekommen mir ging es nur darum ob ich es jeden monat so machen kann

@sexybabe1

Boa meine Güte, dann musst Du das deinen Arbeitgeber fragen...

@Messkreisfehler

haha sry wollte dich ganz besonders dich nicht aufregen :)

Hallo, laut Deinem Arbeitsvertrag hast Du Anspruch (auf Verlangen) auf diese Abschlagzahlung, wenn ein Mal vereinbart, sollte das dann jeden Monat automatisch so gehen.

Was mich aber wundert ist die Höhe von 80%, das ist unüblich. Das Arbeitsamt schreibt eigentlich den ZA Unternehmen vor nicht mehr als 60% vom Netto Gehalt an Vorschuss oder Abschlagzahlungen!

Aber nun gut, es sollte automatisch funktionieren OHNE das Du jeden Monat nachfragen musst. Wenn nicht dann musst Du halt die daran erinnern, was natürlich ärgerlich wäre....

Nein, ich verstehe auch nicht so richtig warum ... Der Abstand zwischen den Monaten bleibt doch immer gleich.


ich weis das der abstand bleibt mein ziel am ersten 1200 und am 15ten die restlichen 300 zu erhalten wäre erfüllt

darum ich zitiere :

§ 13.1 Die Mitarbeiter erhalten ein Monatsentgelt auf der Basis der individuellen regelmäßigen monatlichen Arbeitszeit, das spätestens bis zum 15. Bankarbeitstag des auf den Abrechnungsmonat folgenden Monats fällig wird. Auf Verlangen des Mitarbeiters wird mit rechtzeitiger Ankündigung am Ende eines jeweiligen Abrechnungsmonats ein Abschlag8von bis zu 80% des zu erwartenden Netto-Einkommens ausgezahlt. Bereits gezahlte Abschläge werden angerechnet. Sofern das Beschäftigungsverhältnis nach dem 20. des betreffenden Abrechnungsmonats beginnt sowie im Austrittsmonat besteht kein Anspruch auf eine Abschlagszahlung. Diese Abschlagsregelung findet Anwendung ab dem 01.07.2014.

@sexybabe1

Naja und es steht drin "von bis zu 80%"... Der Arbeitgeber kann also auch nur 10 oder 20% zahlen...