Leiharbeitgeber zieht Fahrtkosten vom Lohn ab?

4 Antworten

Da würde ich erstmal in den Arbeitsvertrag schauen, was überhaupt vertraglich formulierter Einsatzort bzw. Arbeitsplatz ist.

Wenn da steht, dass Arbeitsplatz in Stadt XY ist, dann kannst Du bei Auswärtseinsätzen sogar selbst u. U. Spesen geltend machen.

Weiterhin kannst Du dann, wenn der Arbeitgeber Dich irgendwie per Privattransport nach sonstewo karrt, die komplette Zeit ab Treffpunkt (in XY) auch als Arbeitszeit geltend machen. Denn im Vertrag steht ja, dass Du Dich in XY bereitstellst. Und nicht sonstewo.

Wenn im Arbeitsvertrag steht, dass Du sonstewo eingesetzt werden kannst, dann sieht's genau andersrum aus: Der Arbeitgeber kann Dir anbieten, Dich - in Deiner(!) Freizeit - irgendwo hin zu transportieren. Und Dir dafür möglicherweise sogar noch Geld abknöpfen. Wenn das per Lohnabzug erfolgt, dann sollte aber schon eine saubere Abrechnung erfolgen.

Du musst auf eigene Kosten zum Arbeitsort fahren. Dieser muss klar definiert sein (Niederlassung, Geschäftsstelle, etc.) Musst du dann im Rahmen deiner Arbeitstätigkeit den Ort wechseln (Baustelle, Kundenbesuche, etc.), geht dich das nichts an. Dein Chef muss dich auf seine Kosten dorthin bringen bzw. ein Fahrzeug stellen.

Abzug von Fahrtkosten vom Lohn ist rechtlich nicht zulässig!

Er kann dir selbstverständlich die Transportkosten vom Lohn abziehen, muss sie aber dann auch als solche ausweisen.