Einsatzfreie Zeit

3 Antworten

Innerhalb der Kündigungsfrist müssen die Überstunden des AZK abgebaut worden sein und Urlaub auch, ansonsten müßten Sie die Dir ausbezahlen.

Generell soll der Weg über das Arbeitszeitkonto nicht gegangen werden, da einsatzfreie Zeiten das Risiko der Zeitarbeitsfirma ist. Aus diesem Grund versucht man, den leiharbeitnehmer so schnell wie möglich wieder in neue Einsätze zu bringen. Leider sind verschiedene LAG-Urteile bisher sehr gegensätzlich ausgefallen. Meiner Meinung nach hat das BAG 2014 erstmals bestätigt, dass diese Verrechnung durchaus legitim ist.

Das mein ich ja. Da ich kein Urlaub oder AZK nehmen kann da kein Einsatz ist bin ich ja quasi auf Bereitschaft. Ich will mir halt die Stunden auszahlen lasse .