Zeitarbeit: Darf das Arbeitszeitkonto zum Ausgleich einsatzfreier Zeiten genutzt werden?

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Moin,

Da steht ja erstnal nur, dass ein Zeitkonto eingerichtet wird.

Die so genannte Abweichung entsteht, wenn du tarifl, o. vertraglich z.B. 35 Std/Woche vereinbart hast, du aber 42 Std/Woche gearbeitet hast.

Dann würden 7 Std auf das Zeitkonto gehen.

Bei einer vereinbarten Arbeitszeit von 35 Std/Woche ist ein Arbeitstag also 7 Std.

Zuallererst darf der Leiharbeiter SELBST, im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse, über sein eigenens Std-Konto verfügen.

Auf EIGENEN Wunsch kann der Leiharbeiter das Std-Konto einvernehmlich mit dem Arbeitgeber (Leihbude) auch mit MinusStd belasten.

Es gibt auch Sachverhalte, bei denen die Leihbude über einen Teil des Zeitkontos nach den Betrieblichen Erfordernissen verfügen darf.

Z.B. wenn Donnerstags n Feiertag ist, darf die Leihbude den Freitag als Brückentag vorschreiben.

VERBOTEN ist es, wenn diem Leihbude die Belastung des zeitkontos ins Minus vorschreiben will.

Genauso VERBOTEN ist es, wenn durch das Zeitkonto einsatzfreie Zeiten ausgeglichen werden sollen.

Es darf also keinesfalle das unternehmerische Risiko auf auf den Arbeitnehmer übertragen werden.

Das wird verbotenerweise gerne so gemacht, wenn z.B. ne Lücke zwischen Alteinsatz und Folgeeinsatz entsteht. - genau DAS ist verboten.

Wie gesagt, bei vorausplanbaren Anlässen, wie Brückentagen usw darf auch die Leihbude die Belastung des Zeitkontos anordnen, - aber NICHT ins Minus.

Dass das verboten ist, ergibt sich aus § 11 Abs 4 AÜG i.V.m. § 615 BGB.

An die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit ist also auch die Leihbude gebunden.

Du musst als Arbeitnehmer deinen Vertrag erfüllen, d.h. die vertragl. vereinbarte Arbeitszeit zur Verfügung stellen.

Da muss man aber dann die Übertregung des Weisungsrechtes an den ENTLEIHER berücksichtigen.

Also: vertagl 35 Std/Woche - Entleiher z.B. 42 Std/Woche.

Genau DAS sind dann die Abweichungen um die es in deiner Frage geht.

Sonst könnte der Leiharbeiter ja Freitags zu Hause bleiben, weil er seine vertraglich geschuldete Wochenarbeitszeit ja schon geliefert hat.

Genauso ist aber auch die Leihbude als Arbeitgeber an den Vertrag gebunden, indem sie die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit auch abruft.

Es geht NICHT, dass die sagen,

"wir haben wenig Aufträge und deshalb können wir Sie in dieser Woche nur 20 Std beim Kunden einsetzen."

Ich kann als Mieter auch nicht sagen " ich war 3 Wochen im Urlaub ich muss die Zeit in der ich nicht zu Hause war keine Miete zahlen."

Der Vermieter stellt die Nutzung des Wohnraumes ja zu Verfügung.

Genauso stellt der Leiharbeiter die vertraglich vereinbarte Arbeitskraft für die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit von 35 Std zu Verfügung.

Wenn der Arbeitgeber, bzw die Leihbude die vom Arbeitnehmer angebotene Arbeitskraft wg Auftragsmangel, oder warum auch immer nicht abruft, nicht abrufen kann, o nicht will, so ist genau DAS die Definition des Annahmeverzuges nach § 615 BGB.

In § 11 Abs 4 AÜG steht auch unmissverständlich, dass das nicht durch irgendwelche Vereinbarungen, Regelungen, Bedingungen usw ausgehebelt werden kann.

Du musst als Leiharbeiter nur aufpassen, dass man dir nicht irgendwelche Urlaubsanträge usw. unter die Nase hält.

Unterschreibst du so n Urlaubsantrag o. Antrag auf so genannten Freizeitausgleich, den man dir vorlegt, dann hast du rechtlich gesehen, die Std auf eigenen Wunsch abgefeiert.

Grundsatz:

Immer wenn du was unterschreiben sollst, verzichtest du auf irgendwelche Rechte, die dir eigentlich zustehen.

ne reine Quittung is was Anderes, is Klar.

Das Arbeitszeitkonto eines Zeitarbeiters darf bei Nichteinsatz nicht angetastet werden - Zwangsurlaub bei Nichteinsatz mit Abzug von Plusstunden ist illegal, aber in der Branche üblich.

Hier einige Beispiele, wie korrupt viele Zeitarbeitsfirmen dabei vorgehen:

Die Zahl der Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Leiharbeits-Regelungen habe sich von 510 im Jahr 2005 auf 2139 im Jahr 2008 erhöht. Dies geht aus einer Antwort des Arbeitsministeriums hervor, die der "Süddeutschen Zeitung" (Mittwoch) vorliegt. Trotz der Verstöße ging aber die Zahl der Prüfungen bei den Firmen im vergangenen Jahr leicht auf 1429 zurück. Bezogen auf die Zahl der Zeitarbeitsfirmen sank die Prüfquote damit von 9,02 Prozent (2008) auf 8,58 Prozent 2009. Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linken, Sabine Zimmermann, zeigte sich empört. Leiharbeitskräfte seien gesetzlich ohnehin in fast allen Belangen schlechter gestellt. "Es ist deshalb ein Skandal, dass viele Unternehmen sich noch nicht einmal an diese unzureichenden Bestimmungen halten."

Das Arbeitsministerium hat dem Bericht zufolge inzwischen erste Konsequenzen gezogen. Von Mitte Juli an erhält die Bundesagentur 25 zusätzliche Prüfer, die BEFRISTET bis Ende 2011 die Zeitarbeitsfirmen durchleuchten sollen. Die Zahl der Prüfer steigt damit auf etwa 100.
http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-Welt/Viele-Bussgeldverfahren-gegen-Zeitarbeitsfirmen 07.07.2010

Flüchtlingsbetreuung sticht Mindestlohn-Kontrolle. Der Zoll muss umverteilen - und es trifft vor allem die Mindestlohn-Kontrolleure. Bis Ende Juni (2015) wurden bundesweit 24.970 Betriebe überprüft. Bereich der Arbeitnehmerüberlassung (514 Überprüfungen, keine Ermittlungsverfahren). http://www.aktuelle-sozialpolitik.blogspot.de/2015/09/fluchtlingsbetreuung-sticht-mindestlohn.html

Betrugsmodell Zeitarbeit - Zeitkonto rechtswidrig

- Monitor Sendung 24.11.11

https://youtube.com/watch?v=GJPbvKKsziQ

Monitor Sendung 24.11.11
https://www.facebook.com/permalink.php?id=157821237669287&story_fbid=404592269658848

Der Trick: Überstundenprozente werden durch Zeitkonten vermieden, und Zeiten der Unterbeschäftigung durch den Abbau des Kontos ausgeglichen, bisweilen sogar bis "unter null". Dazu sagt Wilma Ricker von der IG Metall: "Also wir stellen fest bei fast allen Abrechnungen, die wir überprüfen, dass einsatzfreie Zeiten mit dem Zeitkonto verrechnet werden. Das ist eindeutig gesetzeswidrig, weil es im Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz anders steht.""
http://www.lokalkompass.de/iserlohn/politik/die-neuen-tricks-der-zeitarbeitsbranche-d116013.html

Plusminus, ARD, 13.03.2013

Warum Jobcenter Leiharbeit pushen

https://youtube.com/watch?v=AFjS3YNQzgU

Laut Plusminus in 2013 nur 55 Kontrolleure der Bundesagentur für die Zeitarbeit ! Arbeitsmarktexperte Prof. Dieter Döring hält die Kontrollen durch die BA für absurd.

Frontal 21 ausgenutzte Leiharbeiter
"Zeitarbeiter werden genötigt, bei Nichteinsatz freie Tage zu nehmen."
Rechtswidrge Praxis. Ein Zeitarbeiter berichtet über Plusstunden-Klau. Zeitarbeitsfirma: "Du willst doch Deinen Arbeitsplatz behalten - wir müssen das (Anmerkung: Stunden stehlen) so machen, die anderen Zeitarbeitsfirmen machen das ja auch."

Wilma Ricker, IG Metall, (ab Minute 04:40) half Zeitarbeiter, 60 Plusstunden zurückzuholen.

Druck zur Unterschrift für Zwangsurlaub bei Nichteinsatz.

Zitat im Schreiben einer Zeitfirma:"Sollten uns die Anträge (für Zwangsurlaub) nicht pünktlich vorliegen, so können wir die entsprechenden Tage leider nur als Fehlzeit verbuchen.Fehlzeiten werden nicht bezahlt."

Arbeitswissenschaftler Prof. Peter Schüren:"Unterschreibt der Zeitarbeiter (Sinngemäss) für Zwangsurlaub, gibt er etwas her, was ihm eigentlich gehört" (Anmerkung: seine Plusstunden, Urlaubstage nämlich)

https://youtube.com/watch?v=hfotygbj7JU

Monitor: Ausgetrickste Leiharbeiter - Das Totalversagen der BA für Arbeit

Monitor fragt: "Wie gut kontrolliert die BA ?"

Auf 18500 Leihfirmen kommen nur 55 Prüfer (2013) ! Ein geheimer Prüfungsbescheid offenbart Qualität der Prüfungen: 42 Verstösse bei der Ostdeutschen Steigerwald Personal GmbH durch BA-Prüfer entdeckt - Wiederholungstäter. BA lässt Firma einfach so weiter machen.Den bestohlenen Zeitarbeitern wurde nach der Prüfung ihr Geld nicht ausbezahlt - nicht einmal das hatte die BA von der Betrügerfirma gefordert. Stattdessen bekam Steigerwald von der BA auch noch eine unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung ausgestellt ! Fazit von Monitor: Man lässt die Branche einfach machen - Kontrolle stört wohl nur.

https://youtube.com/watch?v=EI5JbbawtLM

SOPOINFO Arbeitsmarkt Nr. 1 2012
Leiharbeit besser kontrollieren
http://www.igmetall.de/0191408_SPOPINFO-Ausgabe01 klein_0aaa5168329de9f5f8152b9d3e6f78b925a94e54.pdf

Beate Müller-Gemmeke, Die Grünen - Kontrollen sind ungnügend
http://www.gruene-bundestag.de/presse/pressemitteilungen/2010/juli/leiharbeitsbranche-tarifvertraege-verstossen-gegen-gesetze-kontrollen-sind-ungenuegend_ID_346851.html

Wichtig!!! So arbeiten Zeitarbeitsfirmen wirklich!
Ich selbst habe die letzten 1,5 Jahre intern bei einer großen Zeitarbeitsfirma in München im operativen Bereich gearbeitet und bekomme eine Gänsehaut wenn Zeitarbeitsunternehmen immer wieder als Motor der Wirtschaft angehimmelt werden. Zeitarbeitsunternehmen betrügen nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch die Unternehmen mit denen sie zusammenarbeiten. Ich möchte hier einige Fakten erläutern und ein kleines Fallbeispiel geben.

Thema Arbeitsrecht.
Dieses Thema ist bei den meisten Zeitarbeitsunternehmen ausserhalb der internen Personalabteilung ein unbekanntes Terrain. Oder wie sonst kann jemand sich mit Kündigungsfristen und deren korrekten Anwendung nicht auskennen. Wie sonst können Sie sich erklären, dass Zeitarbeitsfirmen Mitarbeiter dazu auffordern unbezahlten Urlaub zu nehmen oder überhaupt Urlaub anzutreten, wenn kein Auftrag vorhanden ist?
http://www.chefduzen.de/index.php?topic=9437.0;wap2 

das ist wasserdicht

wie? wasserdicht? - is das ne Klempnerfrage??