Leiharbeit - Wer ist mein Chef?

7 Antworten

Hi! Meine Meinung: disziplinarisch ist die Leiharbeitsfirma für Dich zuständig - dort bist Du angestellt. Ob der Mensch von dem Du schreibst die Person ist, kann ich nicht beurteilen vermute aber ja. Von daher musst Du alle Themen die personalrechtlicher Natur sind dort verhackstücken.

Fachlich vorgesetzt ist der Bereichs- oder Abteilungsleiter der Gastfirma, für die Du eingesetzt bist. Allerdings übt die Gastfirma auch das Hausrecht aus, d.h. sie könnte Dir den Zutritt verbieten, wenn Du Dir was zu Schulden kommen liesest aber sie könnte Dir z.B. nicht kündigen.

Über die Führungsqualität des Menschen in der Leiharbeitsfirma kann man anscheinend streiten, aber das müsstest Du im Zweifel über dessen Vorgesetzten ausfechten.

So meine Einschätzung. Gruss

Dein Arbeitgeber ist die Zeitarbeitsfirma. Sie ist der Verleiher und der Betrieb in dem Du arbeitest ist der Entleiher.

Der ausm Büro ist rein rechtlich mein Arbeitskollege, weil wir ja bei der selben Firma (Leihfirma) angestellt sind.

Nein das ist nicht richtig. Weisungsbefugt in der Zeitarbeitsfirma sind die Personen, die der Chef der ZF beauftragt.

Wir haben einen Geschäftsführer und eine Prokuristin. Alle anderen sind mmn. nicht weisungsbefugt.

Du bist bei der Leihfirma angestellt, also sitzt dein Chef auch dort.

Weisungsbefugt sind aber auch die dazu beauftragten Personen bei der Entleihfirma. Schließlich arbeitest du ja auch bei denen und die müssen dir ja sagen, was du wie machen sollst.

Der Ton sollte natürlich eher kollegial sein und dazu kannst du dich bei der Leihfirma oder deinen Vorgesetzten bei der Entleihfirma, bzw. dem Betriebsrat.

Um zu entscheiden, wer in der Zeitarbeitsfirma dir etwas zu sagen hat, müsste man die Organisationsstruktur kennen. Es wird ja geregelt, wer weisungsbefugt ist und das kann durchaus nicht nur der Geschäftsführer sein