Darf eine Zeitarbeitsfirma mir weniger Stunden als im Vertrag vereinbart auszahlen.

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Moin,

wenn du das nachweisen kannst, dass du weniger gemacht hast, weil der Entleiher nix zu tun hatte und der Verleiher dich auch nicht anders eingesetzt hat, gilt § 11 Abs 4 AÜG.

Da wird klar auf § 615 BGB verwiesen.

Demnach ist es völlig egal, was irgend ein Neppertarif votgibt, o was der Zuhälter faselt.

Lass dich nicht veräppeln, -man versucht das unternehmerische Risiko auf die Leihkeule abzuwälzen.

Das ist unzulässig.

Zeitkonto und Urlaub dient nicht dazu, das Auftragsisiko des Zuhälters aufzufangen.

Das was du schreibst, ist der klassische Fall des Annahmeverzuges nach § 615 BGB.

Schau in Deinen Vertrag

Wenn Dein Arbeitsvertrag 35 Stunden-Woche ausweist, müssen sie diese auch bezahlen. Das hat aber eigentlich gar nichts nur damit zu tun, ob Zeitarbeit oder nicht. Es geht darum, Verträge einzuhalten. Du bist dadurch in ein Stundenminus geraten. Na und? Dies ist immer Arbeitgeberrisiko. Es sei denn, Du bist früher nach Hause gegangen oder wolltest selbst frei haben.

Zeitarbeitsfirmen machen vieles, was sie eigentlich nicht dürften. Sowas nennt man sittenwidrig.

Du kannst versuchen, den Chef darauf aufmerksam zu machen, daß Du nicht aus Faulheit zu weniger Stunden gekommen bist, aber ich schätze, das wird nicht viel bringen.

Wenn in Deinem Vertrag etwas über Bezahlung bei Nichteinsatz steht, kannst Du Nachzahlung verlangen.

die arbeiten mit Zeitarbeitskonten. Man kann das aber vereinbaren das sie alles auszahlen müssen. Vor allem weil die Stunden auf dem Zeitarbeitskonto nur mit dem Grundlohn und nicht mit den Zulagen berechnet werden.

Das Zeitkonto bei Nichteinsatz zu plündern ist Gesetzwidrig.- Leider wird das immer wieder so gemacht.