Bekomme von Zeitarbeitsfirma keinen Einsatz mehr - Was soll ich tun?

5 Antworten

Machen kannst du da nicht viel.Was willst du denn machen?Du könntest kündigen, aber das würde ich schön sein lassen, dann kriegst du eine dreimonatige Sperre beim Amt.Es kann immer sein, dass die keine Einsätze mehr haben, dann wollen sie natürlich, daß du Stunden abbummelst, aber trotzdem auf Abruf sitzt.So ist das nunmal bei den Zeitarbeitsfirmen.Die sind sich alle gleich.Aber ich kann verstehen, diese Ungewissheit nervt,Krankschreiben löst das Problem meiner Meinung nach auch nicht, höchstens kurzfristig.Suche ein klärendes Gespräch und lege dir ansonsten ein dickes Fell zu.

So ist das nunmal bei den Zeitarbeitsfirmen.

Wenn man sich es gefallen läßt.....

Das BGB sieht das anders.

Das muss man keineswegs. Niemand kann gezwungen werden, überhaupt ein solches Zeitkonto auflaufen zu lassen. Wenn die Firma keine Aufträge hat, muss sie die Mitarbeiter eben selbst beschäftigen oder weiter bilden- Wenn das nicht möglich ist, muss sie eben kündigen. Dann hat der Mitarbeiter Anspruch auf AlG.

Hi,

GAAAANZ Wichtig !!!

Du musst deine Arbeitskraft NACHWEISBAR anbieten.

Nachweisbar geht z.B. per Fax mit Sendebericht, E-Mail MIT Lesebestätigung usw.

Telefonieren reicht im Streitfall selbst mit nem Einzelverbindungsnachweis nicht aus.

An Sonsten is das so, wie "Maximilian112" schreibt.

Grundsätzlich ist es verboten das StdKonto für einsatzfreie Zeiten zu plündern.

Alternativ müsste die ZAF betriebsbedingt, also wg Arbeits-, o. Auftragsmangel kündigen.

Wenn deine ZAF aber z.B. sonst Stellenangebote ausschreibt fällt DIE Begründung aber weg.

Ich denke eher, dass ZAF z.Zt. eher Probleme haben, die vorhandenen Stellen zu besetzen.

Vielleicht solltest du dich mal, aus jetzt noch ungekündigter Stellung, nach ner "richtigen" Arbeit umsehen.

Wie soll eine Mail an die Firma in etwa aussehen? Vielleicht so:

*Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit biete ich, Name (Personalnummer) Ihnen meine Arbeitskraft an. Ich weise Sie darauf hin, dass Sie sich bei Nichtannahme meiner Arbeitskraft im Annahmeverzug nach § 615 BGB befinden.

Mit freundlichen Grüßen...*

Nach einer "richtigen Arbeit" schaue ich mich ja immer um, aber z.Zt. sieht´s da auch nicht rosig aus... Die Stellenangebote von den Zeitarbeitsfirmen gibt´s meist gar nicht, die schreiben scheinbar Stellen aus, nur um Daten zu sammeln und dann wenn ein Entleihbetrieb Bedarf anmeldet, auf den Bewerberpool zurückzugreifen..., ob das legal ist...? Mich hat mal eine Zeitarbeitsfirma nach fast 2 Jahren angerufen...!

@Kuerssi

Hi,

so ähnlich halt.

oder:

"ich biete die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung von 35 Std wöchentlich hiermit ausdrücklich an.

Nach § 615 BGB sind Sie verpflichtet, bei Nichteinsatz die vereinbarte Vergütung auch ohne Arbeitsleistung zu bezahlen, wenn Sie die angebotene Arbeitsleistung nicht abrufen.

Aus § 11 Abs 4 AÜG ergibt sich, dass Ihr unternehmerisches Risiko auch durch irgendwelche Weisungen oder Vereinbarungen nicht auf den Arbeitnehmer übertragen werden kann.

Das heißt: Bei durch den Arbeitgeber veranlassten Nichteinsatz ist das StdKonto Tabu.

MfG Leihkeule"

Man muss dann abwägen, was günstiger kommt:

Bei den meisten Leihbuden kann man dann mit ner Kündigung rechnen.

Wenn der Malocher dann rumzickt und nicht spurt, schiebt man gerne ne fristlose Kündigung z.B. wg Arbeitsverweigerung nach.

Dann wird seitens der ZAF rotzfrech behauptet dass die dir n Einsatz zugewiesen hätten, du aber einfach nicht hingegangen wärst.

Also:

KEINE Absprachen nur per Telefon, oder einfacher E-Mail.

Ich hab das selbst erlebt. - Versuch mal nachzuweisen, dass du deine Arbeitskraft angeboten hast, und dass die dich nicht losgeschickt haben.

Da mir selbst, auch im im Umgang mit den Zwangsbewerbungen, bei Leihfirmen mehrfach komische Sachen passiert sind, weswegen ich dann n Anwalt bemühen musste, ist für mich das Thema Leiharbeit ein für alle mal vom Tisch.

Z.Zt. stellt sich mir das Problem glücklicherweise nicht.

An sonsten gilt:

Besser Hass 4 + Zeitungen verteilen, wie Leiharbeit.

Da ich nun mal kein Masochist bin, tu ich mir Leiharbeit nicht an.

Für Leiharbeiter ist ne Rechtsschutzversicherung wichtiger, wie ne Krankenkasse

@hasenfuss67

So, am Freitag habe ich angerufen, ist aber niemand ans Telefon gegangen... Da habe ich einfach eine Mail mit Lesebestätigung an den Sklavenhändler geschickt, in welcher ich meine Arbeitskraft anbiete... Seit 8:00 Uhr haben die auf, die Lesebestätigung steht noch aus... Was kann ich jetzt tun...? Soll ich dort nochmals anrufen und fragen, ich finde das klingt gleich wie "Seid Ihr zu blöd, eure Mails zu lesen...?" oder soll ich abwarten, bis die sich rühren, schließlich verdienen die mehr Geld an mir, als ich von denen bekomme...?!?!

Also ich bin selbst Zeitarbeiter, wohlgemerkt als Elektriker bei Piening Montage und immer auf Montage, man will ja schließlich Geld verdienen ;-)

Also ich würd bei der Bude schleunigst kündigen und zu ner anderen Zeitarbeitsfirma wechseln, denn die haben mittlerweile zumindest was Fachkräfte angeht, gewaltigen Personalbedarf und da kann man auch schon im Lohn nach oben verhandeln.

Wenn eine Zeitarbeitsfirma dich nicht vermitteln kann, muss sie dich eben selbst beschäftigen.

Mit diesen Praktiken, die du dort aufzählst wird das immer wieder einfach umgangen.

Wer hindert dich denn daran, nebenbei Bewerbungen zu schreiben und dann wo anders zu arbeiten?

Durch deine bisherigen Einsätze kennst du doch einige Firmen außerdem gibt es immer noch die Arbeitsagentur. Beim Stelleninformations-System SIS kannst du eine komplette online-Mappe für Bewerbungen erstellen und jeden tag mindestens 3 ordentliche Bewerbungen verfassen.

Bewerbungen schreibe ich ja immer wieder, dass wäre ja noch schöner, wenn einem das von der Zeitarbeitsfirma verboten werden würde...

Du hast einen Vertrag mit der ZAF. Darin steht, das Du 40 Stunden die Woche Arbeit bekommst.

Dein AG hält den Vertrag nicht ein. Er befindet sich in Verzug siehe § 615 BGB. Ob er Deine Arbeitskraft abruft oder nicht ist egal. Er muß trotzdem den vereinbarten Lohn bezahlen!

Du solltest schriftlich nochmals Deine Arbeitskraft anbieten und nicht mehr Dein Stundenkonto derart belasten. Hat die Firma weiterhin keine Arbeit für Dich wird eine betriebsbedingte Kündigung erfolgen. Erst dann ist Dein Stundenkonto damit zu belasten.