Darf man zu Einsätzen gezwungen werden?
Bin zurzeit in einer Zeitarbeitsfirma (Pflege) tätig . Der Disponent der Filliale rief mich Vortags an dass ich am nächsten Tag einen frühdienst in einer Einrichtung machen müsse. Da ich frei hatte habe ich eine kurzreise gebucht und somit den Einsatz abgelehnt . Man entgegnete mir damit, dass ich den Einsatz machen muss und in Zukunft müsse ich solche Reisen anmelden. Man ließ mir quasi kein Raum für eine Entscheidung und nun bleibe ich auf den Kosten sitzen. Außerdem wurde zuvor keine Bereitschaft oder sowas abgesprochen
Meine Frage dabei ist nun ob solche Vorgänge in der Zeitarbeit gängig sind
8 Antworten
Du musst wie bei einer jeder anderen Arbeitsstelle Urlaub einreichen. Wenn dieser genehmigt ist, kannst du auch in Urlaub fahren.
Es ging sich hier um ein Bahnticket für 25 Euro hin und 25 Euro zurück
Wenn du an dem Tag wirklich frei hattest, musst du natürlich nicht hingehen. Die müssten dich wirklich fragen, ob du Zeit hast.
Ich würde nicht ans Telefon gehen, wenn ich die Nummer meines Arbeitgebers sehe und den Verdacht habe, dass ich arbeiten gehen soll, obwohl ich in Urlaub fahre.
Wenn sie deine Verwandte fragen, sagst du ihr einfach, sie soll sagen dass sie dich nicht angetroffen hat.
Werde ich das nächste mal tatsächlich so machen müssen.
Ja leider.
Ja, dem ist so. Wo Du Dich in Deiner Freizeit aufhältst, hat ein Arbeitgeber nicht zu bestimmen.
Wenn bei Dir "frei" geplant war, ist dies für beide Seiten verpflichtend.
Auch ein AN hat ein Recht auf Freizeitgestaltung und wenn einmal bekannt ist, wie er zu arbeiten hat (Dienst-/Schicht-/Einsatzplan), kann das vom AG einseitig nur in absoluten Notfällen geändert werden.
Solche "Notfälle" sind z.B. Brand, Überschwemmung, Erdbeben. Bei Dir lag kein "Notfall" vor.
Du schreibst, dass im Arbeitsvertrag kein Bereitschaftsdienst vereinbart ist und was die Ankündigung eines Arbeitseinsatzes betrifft, orientiert sich die Rechtsprechung an § 12 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz und dort steht:
"Der AN ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der AG ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt".
Diese "Ankündigungsfrist" wird übrigens nach den Vorschriften der §§ 186ff BGB berechnet. Das bedeutet, dass der Tag der Ankündigung und der Tag an dem der AN arbeiten soll nicht zu diesen vier Tagen zählen.
In Zukunft nimmst Du in der Freizeit kein Telefon ab, beantwortest auch keine Mails und wenn der AG Dich trotzdem irgendwie erreicht, sag ihm, dass Du geplant frei hast, Deine Freizeit geplant ist und Du nicht kommen kannst.
Willst Du "nachgeben", hast allerdings schon Kosten gehabt (wie hier Bahnticket), verlange vom AG, dass er Dir diese Kosten erstattet. Möchte er das nicht, soll er sich für diesen Einsatz jemand anderen suchen.
Ein AN muss nicht permanent "Gewehr bei Fuss" stehen. Der AG trägt das Betriebsrisiko
Bestand Bereitschaft oder nicht? Davon hängt ab, ob du es musstest oder nicht.
Hat er ja geschrieben. ;)
Sie hat geschrieben, dass sie nichts davon wusste. Kann also sein, dass es nur eine Behauptung des Arbeitgebers war.
Nein gar nichts dergleichen
Es ist leider eine Unsitte bei vielen Zeitarbeitsfirmen, den Personalmangel durch Druck auf die Mitarbeiter auszugleichen.
Kurz: NEIN, deine Firma kann dich nicht kurzfristig zu ungeplanten Diensten zwingen. Und gleichfalls NEIN, deine Firma kann nicht von dir verlangen, dass Du deine private Freizeitplanung offen legst.
Du hast also sehr wohl die Entscheidung, ob Du diesen Dienst annimmst oder nicht.
Zur Erinnerung: Für kurzfristige Dienstplanänderungen gilt nach hM die gleiche Ankündigungsfrist von 4 Tagen im Voraus wie für "Arbeit auf Abruf" gemäß §12 (3) TzBfG.
Wenn es in eurer Firma einen Betriebsrat gibt, würde ich die empfehlen, dort eine Beschwerde über dieses Verhalten des AG einzureichen.
Und natürlich kannst Du auch die Kosten für die entgangene Kurzreise vom AG einfordern, da ein rechtzeitiger Umtausch nicht mehr möglich war.
Also SCHRIFTLICH(!) beim AG die Erstattung dieser Kosten einfordern.
Zahlt er nicht sofort, noch einen Zweizeiler mit Fristsetzung.
Nach Ablauf der Frist erhöht sich der Forderungsbetrag gemäß §288 (5) BGB um 40€. Sind dann schon 90€
Zahlt er immer noch nicht, Mahnantrag (kann online erstellt werden) stellen. Kostet ihn nochmal 36€. Gesamtsumme bereits 126€.
Spätestens jetzt wird dein AG sehr hellhörig, da ein Eintrag in die Schufa droht und seine Kreditwürdigkeit herabsetzt.
Nochmal 2 Wochen später übergibst Du den Mahnantrag dem örtlichen Gerichtsvollzieher und beauftragst ihn mit der Vollstreckung der Forderung.
Und für die Zukunft: Wenn der AG in der Freizeit anruft, dann ignorierst Du den Anruf. Erklär das bitte auch deiner Verwandten - wenn sie nochmal den Botenjungen für den AG spielt, dann landet sie auch auf der Blockliste.
Fahr auf Urlaub und drohe mit deinen Anwalt und ggf. Presse, wenn die weiter Faxen machen. Dann sind sie ganz still, glaube mir. ;)
Aber frei ist frei oder nicht ? Und wenn ich einspringen soll muss doch gefragt werden ? Also ich kenne es nur so