Zeitarbeit, Einsatz abgebrochen, konsequenzen?

3 Antworten

Also man muss dir die Stunden bezahlen, die du da warst, die fehlenden nicht.

Ich würde jeden Tag beim Dienstleister anrufen, pünktlich gegen 7-8 Uhr und nach einem Einsatz fragen. Sie sollen nicht auf die Idee kommen, Überstunden oder Urlaub für die einsatzfreie Zeit zu buchen, sowas wie einen "Antrag" dafür unterschreibst du bitte auch nicht. Sie dürfen über max. 2 Tage pro Monat von deinem Konto verfügen, mehr aber auch nicht. Außerdem steht dir Fahrgeld für alle Entfernungen zu, die weiter als von dir daheim bis zur Niederlassung des Dienstleisters ist.

Und eine Kündigung ist möglich, wäre aber nicht rechtskräftig - das würde ich dem Disponenten auch sagen. Du bist aus der Probezeit raus, daher benötigt er eine Begründung. Betriebsbedingt zieht hier nicht, da müsstest du etwa 6 Monate einsatzfrei Garantiezeit bezahlt bekommen, ohne das sie etwas finden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn du fürs Nichtstun bezahlt wirst, kann dir das doch egal sein.

Wenn du selbst den Einsatz abbrichst, ist das für deine Verleihfirma ein Kündigungsgrund.

ElBundy90 
Fragesteller
 02.10.2018, 17:51

Ist mir eben nicht egal. Ich wäre gerne etwas gefordert bei der Arbeit statt nur Zeit abzusitzen.

DerHans  02.10.2018, 17:52
@ElBundy90

Dann sprich mit deinem Disponenten, dass er dich wo anders einsetzt

floppydisk  03.10.2018, 11:48

Das ist bei einmaliger Sache kein Kündigungsgrund. Ohne einschlägige, rechtskräftige Abmahnung kriegt man sowas vor dem Arbeitsgericht niemals durch, vor allem nicht nach der Probezeit.

DerHans  03.10.2018, 11:56
@floppydisk

Einfach abbrechen, ist Arbeitsverweigerung. Das ist sogar ein Grund zur fristlosen Kündigung.

floppydisk  03.10.2018, 12:00
@DerHans

Nein. Eine fristlose Kündigung geht in Deutschland ohne vorangegangene Abmahnung mal überhaupt nicht. Man muss in so einem Fall klar abgemahnt werden, die Abmahnung muss den Verstoß klar definieren und dazu auffordern, dies künftig nicht mehr zu machen - es muss also die Möglichkeit der Besserung eingeräumt werden. Erst bei wiederholtem Verstoß besteht überhaupt die Grundlage einer fristlosen Kündigung.

Ich habe mehr als 5 Jahre Personalerfahrung und genug Kontakt zu Anwälten und Co gehabt, glaub mir, sowas zerreißt dir jeder Richter in der Luft und zack ist man wieder eingestellt.

absichliches Nichtbeschäftigen ist schon Mobbing. Wenn man beim Entleihbetrieb nicht klarkommt, muß der Personaldisponent eben einen anderen Betrieb suchen.

Ich bin teils auch nach 1 Tag abgemeldet worden, der Kunde hat nicht einmal den Zettel unterschrieben.

Das war eine Plastikspritzgußfa. Ich mußte so Granulat shreddern mit einer großen Mühle (Polyacrylat). Das staubte so. Ich habe eine Staubmaske aufgesetzt.

"Unverschämt, das hätte sei 30 Jahren Niemand gemacht. Nach 8 h dann nach Hause.

Diese Drohungen eines persönlichen Gesprächs würde ich locker sehen. Die Personaldisponenten sind leider trainiert darauf zu sagen.

"Durch Ihr Verhalten verlieren unseren Kunden" blabla

Wenn es menschlich nicht paßt, gibt es genügend andere Entleihbetriebe

Bei anderen Firmen war ich damals über 3 Jahre ohne Unterbrechnung. Damals gab es noch keine Übernahme nach 18 Monaten oder Equal Pay

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung