Darf eine Zeitarbeitsfirma Minusstunden bei Nichteinsatz in der Leihfirma auf das AZK buchen?

3 Antworten

Nein. Das Arbeitszeitkonto ist für die Einsätze da, in denen du statt der vertraglich vereinbarten 35 Stunden mehr oder weniger arbeitest (z. B. 40 oder 30 Stunden). Du als Arbeitnehmer hast deine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Wenn das Zeitarbeitsunternehmen keinen Einsatz für dich hat, ist das Risiko des ZAU, nicht deines. In den Stundenverrechnungssätze sind Ausfallzeiten bereits einkalkuliert. 

Die Masche ist jedoch sehr beliebt. 

Existiert ein Tarifvertrag? Wenn ja, iGZ oder BAP?

Die Frage ist bloß, wie man sich dagegen wehren kann ... meine Stundennachweise habe ich exakt geführt und kann sogar schriftlich nachweisen, wann ich nicht eingesetzt werden konnte von der Leihfirma. Im Web habe ich schon Antworten gesucht aber die Thematik scheint sehr schwammig zu sein ... zu Lasten des Arbeitnehmers.

@jinny2010

Nur schwer, da unbequeme Mitarbeiter gerne gekündigt werden. Du kannst das Thema mit Verweis auf die Gesetzeslage, zahlreiche im Internet auffindbare Gerichtsurteile sowie einen möglichen Tarifvertrag ansprechen. Ob's was bringt, keine AHnung.

§ 11 Abs. 4 AÜG stellt diesen Punkt gesetzlich auch klar:

§ 622 Abs. 5 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist nicht auf Arbeitsverhältnisse zwischen Verleihern und Leiharbeitnehmern anzuwenden. Das Recht des Leiharbeitnehmers auf Vergütung bei Annahmeverzug des Verleihers (§ 615 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) kann nicht durch Vertrag aufgehoben oder beschränkt werden; § 615 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleibt unberührt. Das Recht des Leiharbeitnehmers auf Vergütung kann durch Vereinbarung von Kurzarbeit für die Zeit aufgehoben werden, für die dem Leiharbeitnehmer Kurzarbeitergeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch gezahlt wird; eine solche Vereinbarung kann das Recht des Leiharbeitnehmers auf Vergütung bis längstens zum 31. Dezember 2011 ausschließen.

Zu 1)

Nein, das ist das Risiko des Arbeitgebers.

Er befindet sich im Annahmeverzug.

Das Zeitkonto darf der AG nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers angreifen.

Zu 2:

Abgebucht wurden mal kleine und dann ein großer Betrag unter Posten AZK Aufbau/Abbau phne Angabe der Stunden. Man sieht nur einen Betrag in Euro mit einem Minus dahinter.

Der Arbeitgeber hat Deine normalen Arbeitsstunden oder die Wartezeit mit Grundlohn zu zahlen.

Er darf natürlich zusätzlich das Zeitkonto abbauen; sprich Dir monatlich Stunden ausbezahlen und vom Zeitkonto abziehen.

Stunden ausbezahlen z.B. nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, aber nicht bei Nichteinsatz Zwangsurlaub verordnen, und dafür Stunden vom AZK stehlen, wie es offenbar hier der Fall ist.

(1) ja

(2) was für ein bestimmter Betrag wird abgezogen? Also wofür?

Abgebucht wurden mal kleine und dann ein großer Betrag unter Posten AZK Aufbau/Abbau phne Angabe der Stunden. Man sieht nur einen Betrag in Euro mit einem Minus dahinter. Informiert wurde ich von der ZAF auch nicht. 

@jinny2010

Du hast sicher einen 35-Std-Vertrag mit einer Std-Lohn-Nennung? Dann kannst Du selber ausrechnen, wie es auf Deinem AZK aussehen darf. Hast Du einen Std-Lohn von beispielsweise 8 € und es werden in einer Woche 80 € runtergebucht, hast Du halt nur 25 Std gearbeitet. Eine Info von der ZAF musst Du nicht extra bekommen, Du siehst auf Deinen Stundenzetteln die Summe der Wochenstunden und auf der Abrechnung die Plus- und Minusbuchungen.

@CChristine

Es wird nichts "heruntergebucht", wenn Jemand nicht auf seine 35 Std./Woche kommt. Er bekommt im Monat die im Vertrag garantierten Stunden ausbezahlt, auch bei Nichteinsatz. Die Minusstunden gehören nur der Zeitfirma, es sei denn, der ZA hat den Nichteinsatz selber verursacht. Bei 37 Std./Woche hat der Zeitarbeiter 2 Plusstunden, die bei Nichteinsatz NICHT abgezogen werden dürfen.

@IngoBa

das stimmt nur, wenn das AZK ins Minus rutschen würde. Ist es im Plus, darf Runtergebucht werden. Schau im Arbeits- und Tarifvertrag nach.