Zeit bis Studium mit Kindergeld überbrücken?
Moin zusammen,
Ich habe vor ein paar Tagen meine letzte Abiturprüfung gehabt und die Schule nun mit einem 1,0 Abitur beendet. Kindergeld haben meine Eltern bis zu diesem Zeitpunkt also empfangen.
Nun ist es so, dass ich nicht unmittelbar mit dem Studium beginnen, sondern ersteinmal etwas reisen und Orientierung sammeln werde. Kindergeld möchten meine Eltern und ich nach Möglichkeit natürlich trotzdem erhalten, obgleich ich mit dem erforderlichen Studium erst in ein paar Monaten beginne.
Es gibt - das kriegt man über andere Schüler mit - verschiedene Wege, vorerst weiterhin Kindergeld zu erhalten, ohne aktiv zu studieren. Und genau nach diesen Wegen Frage ich (Moralapostel brauche ich an dieser Stelle nicht. Ich werde später genügend Steuern zahlen, um dieses einjährige Verhalten zu kompensieren).
Was kann ich in meiner Situation also tun, um für die nächsten Monate weiterhin Kindergeld zu erhalten, ohne aktiv zu studieren.
Gibt es kostenlose online Studiengänge, in die ich mich einfach einschreiben kann?
Kann ich mich in einen Studiengang einschreiben lassen und einfach nicht erscheinen, nur um dann in einem Jahr zu meinem eigentlichen Studiengang zu wechseln?
Kann ich mich irgendwo auf einen Studiengang bewerben und abgelehnt werden, um offiziell als Student zu gelten?
Was gibt es da für Wege?
Danke für eure Antworten und bleibt gesund!
5 Antworten
Hey du TollerMensch123,
du könntest einfach mal anfangen mit dem Studium vom "Merkblatt Kindergeld" der Familienkassse ab Seite 14 und 17, um dich mal ausführlich um die Voraussetzungen zu kümmern, damit die Eltern weiterhin für die Übergangszeit Kindergeldanspruch für dich haben:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
wie z.B. die am wenigsten aufwändige Möglichkeit einer Meldung als "Ausbildungssuchend" bei deiner Berufsberatung usw. (siehe Punkt 2):
Gruß siola55
Oder auch hier in dem Link findest du Hinweise auf den Kindergeldanspruch: https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder/
wie z.B.: Keine abgeschlossene Berufsausbildung / kein abgeschlossenes Studium
Volljährige Kinder, die weder Berufsausbildung noch Studium absolviert haben, erhalten Kindergeld:
während der Wartezeit (nicht länger als vier Monate) auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz
in der Zeit der ersten Berufsausbildung bzw. während des Erststudiums
während der Überbrückungszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
In diesem Fall ist es bedeutungslos, wie viel die Kinder arbeiten bzw. wie viel sie verdienen.
Hier finden sich die Regelungen zum Kindergeld. https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-ab-18-jahren
In Deiner Situation besteht für einen Übergangszeitraum von 4 Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten weiter Kindergeldanspruch.
Das achso clevere 1,0 Kind ist also zu dumm, um sich selber zu informieren. Dann spuck nixht erst so große Töne, wenn du selber nichts gebacken bekommst... Du hast 4 Monate Übergangszeit, weiter kannst du dich alleine informieren.
Scheinstudium klappt ja oder einfach gar nichts tun. Du darfst nur nicht offiziell arbeiten gehen.
Seit fast 10 Jahren sind nun bereits die Einkommensgrenzen für den Kindergeldbezug ganz abgeschafft worden: es kann also ruhig Vollzeit gearbeitet werden und trotzdem besteht Kindergeldansuch! ;-))
Ob ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeldzahlung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres hat, wird nicht mehr durch das Einkommen entschieden, sondern über den Ausbildungsstatus.