Zeit bis Studium mit Kindergeld überbrücken?

5 Antworten

Hey du TollerMensch123,

du könntest einfach mal anfangen mit dem Studium vom "Merkblatt Kindergeld" der Familienkassse ab Seite 14 und 17, um dich mal ausführlich um die Voraussetzungen zu kümmern, damit die Eltern weiterhin für die Übergangszeit Kindergeldanspruch für dich haben:

https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

wie z.B. die am wenigsten aufwändige Möglichkeit einer Meldung als "Ausbildungssuchend" bei deiner Berufsberatung usw. (siehe Punkt 2):

Bild zum Beitrag

Gruß siola55

 - (Geld, Ausbildung und Studium, Studium)

Oder auch hier in dem Link findest du Hinweise auf den Kindergeldanspruch: https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder/

wie z.B.: Keine abgeschlossene Berufsausbildung / kein abgeschlossenes Studium
Volljährige Kinder, die weder Berufsausbildung noch Studium absolviert haben, erhalten Kindergeld:
während der Wartezeit (nicht länger als vier Monate) auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz
in der Zeit der ersten Berufsausbildung bzw. während des Erststudiums
während der Überbrückungszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
In diesem Fall ist es bedeutungslos, wie viel die Kinder arbeiten bzw. wie viel sie verdienen.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das achso clevere 1,0 Kind ist also zu dumm, um sich selber zu informieren. Dann spuck nixht erst so große Töne, wenn du selber nichts gebacken bekommst... Du hast 4 Monate Übergangszeit, weiter kannst du dich alleine informieren.

Scheinstudium klappt ja oder einfach gar nichts tun. Du darfst nur nicht offiziell arbeiten gehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
siola55  17.07.2021, 23:15

Seit fast 10 Jahren sind nun bereits die Einkommensgrenzen für den Kindergeldbezug ganz abgeschafft worden: es kann also ruhig Vollzeit gearbeitet werden und trotzdem besteht Kindergeldansuch! ;-))

siola55  18.07.2021, 06:26
Ob ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeldzahlung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres hat, wird nicht mehr durch das Einkommen entschieden, sondern über den Ausbildungsstatus.