Muss man das Kindergeld, das man im Übergangszeitraum erhalten hat, zurückzahlen, wenn man das Studium dann doch nicht beginnt?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

ja, da das Geld für den geplanten Zeitraum gezahlt wird/wurde und du es nur wg des Studiums bekommen hast. Wenn du es nicht beginnst, verfällt dieser Anspruch und du musst zurück zahlen.

Bemühst du Dich weiterhin um eine Ausbildungsstelle bzw. nimmst eine Arbeit auf mußt Du Dich dann vom Kindergeldbezug abmelden.Lies Dir den nachfolgenden Link mal genau durch.

Kindergeld im Wartesemester - NACH DEM ABITUR

www.nach-dem-abitur.de › Studium › Wartesemester › Übersicht

Allerdings sieht bei Dir die Lage wohl doch anders aus, denn Du hast Dein Abi 2015 gemacht. Damit steht Dir m.W.n. derzeit kein Kindergeld zu.