Kindergeld bei Studienwechsel?

2 Antworten

Also laut dem "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 16 gilt folgendes:

Bild zum Beitrag

https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf

Als "Ausbildungssuchend" gemeldet hast du dann ja eine Voraussetzung erfüllt und somit besteht Kindergeldanspruch für die Eltern 😂

(2)Übergangszeiten ergeben sich als vom Kind nicht zu vermeidende Zwangspausen, z. B. durch Rechtsvorschriften über den Ausbildungsverlauf, aus den festen Einstellungsterminen der Ausbildungsbetriebe oder den Einstellungsgewohnheiten staatlicher Ausbildungsinstitutionen. 2 Eine Übergangszeit im Sinne einer solchen Zwangspause kann auch in Betracht kommen, wenn das Kind den vorangegangenen Ausbildungsplatz – ggf. aus von ihm zu vertretenden Gründen – verloren oder die Ausbildung abgebrochen hat. 3Als Ausbildungsabschnitt gilt jeder Zeitraum, der nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG zu berücksichtigen ist.

Näheres in der "Dienstanweisung zum Kindergeld" (googeln nach da-kg 2019) auf Seite 47 unter dem Punkt: A 16 Volljährige Kinder in einer Übergangszeit

Woher ich das weiß:Recherche
 - (Schule, Geld, Ausbildung und Studium)

Das kommt, so viel ich das weiß, auf dein Alter an. Anspruch auf Kindergeld hast du nur, wenn du in einer Ausbildung bist (dazu gehört auch Studium). So lange du also immatrikuliert bist, ist es kein Problem. Bist du arbeitssuchend, dann darfst du nicht älter als 21 sein. Sonst bekommst du nichts.

Solltest also schauen, dass du nächstes Semester noch immatrikuliert bist. Ich weiß nicht, ob sich das geändert hat, aber bei mir war es früher so, dass ich nur einmal alle halbe Jahre die Bescheinigung abgeben musste.

Kenne mich damit aber nicht so gut aus. Vllt antwortet dann auch jemand, der mehr Ahnung hat.

siola55  23.01.2020, 22:32
Anspruch auf Kindergeld hast du nur, wenn du in einer Ausbildung bist (dazu gehört auch Studium). So lange du also immatrikuliert bist, ist es kein Problem. Bist du arbeitssuchend, dann darfst du nicht älter als 21 sein. Sonst bekommst du nichts.

Auch bei "Ausbildungssuchend" gemeldet besteht für die Eltern der Kindergeldanspruch bis längstens zum 25. Lebensjahr (siehe auch meine Antwort hierzu) 😂