Immatrikulieren und 1. Semester nicht erscheinen, dann Studiengang wechseln?

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wenn du alle fristen einhältst und alle beiträge überweist, ist das okay, aber nimm keinen NC-studiengang, sondern was unbeschränktes, dann nimmst du auch niemand was weg. Sowas wie Kunstgeschichte  oder was immer sich als zulassungsfrei an Deiner Uni anbietet. 

Wenn Du keine Scheine willst, brauchst Du auch nirgends hingehen. Denk daran, auch von Rio oder so rechtzeitig der Studienwechsel zu beantragen. Kann sein, dass Du einiges unterschreiben musst. Seauftrage am besten jemabnd ganz detailliert


Wieso willst du das machen? Das bringt dir doch absolut nichts.

1. Könntest du bei NC-Studiengängen anderen Leuten, die wirklich studieren wollen, einen Platz wegnehmen

2. An meiner Uni MUSS man 5 ECTS nachweisen, so wie ich das Bekannten mitbekommen habe. Sonst kann man nicht den Studiengang wechseln, zumindest nicht erst nach einem Semester.

3. Du hast doch keine Vorteile davon, wenn du dich einschreibst, aber nicht studierst. Du musst sogar zahlen (Studienbeitrag, Semesterticket etc.)

4. An manchen Unis muss man zur Immatrikulation persönlich erscheinen und die Dokumente persönlich abgeben. Das kannst du dann wohl nicht, wenn du unterwegs bist.

und und und. Also ich würde es lassen, ich sehe da absolut keinen Sinn dahinter.

Wieso willst du dich dann Einschreiben wenn du danach eh was anderes machen willst?
Gegebenenfalls nimmtst du damit jemand anderem die Chance das zu studieren was er möchte.

GedankenGruetze  08.01.2016, 15:31

Seh ich auch so. Fände ich nicht unbedingt sehr cool. Geh doch lieber studieren und mach dann deine Weltreise, anstatt dich jetzt wo hin zu bequemen und dich nur einzuschreiben, damit du Kindergeld bekommst.

Es gibt Pflichtveranstaltungen, zu denen du erscheinen musst um eine Unterschrift zu leisten ;)
Viel Spaß auf der Weltreise

Negative Auswirkungen auf ein zweites Studium wird es nicht geben.

Kindergeld bekommst du, bzw. deine Eltern natürlich wenn du eingeschrieben bist. Fliegt der Betrug allerdings auf, müssen die Leistungen zurückgezahlt werden und es ist mit einer Strafe zu rechnen.