Zahlt das Arbeitsamt den Zahnersatz?

8 Antworten

den Zahnersatz musst Du komplett bezahlen, unter Umständen unter Anwendung einer vorhandenen Zahnzusatzversicherung

Das Arbeitsamt und auch die ARGE (Hartz IV)übernehmen keine Kosten bei fälligem Zahnersatz. Auch die Krankenkasse wird bei Erhalt von Arbeitslosengeld keine besonderen Zuschüsse leisten.

Der Weg ist also:

Zum Zahnarzt Kostenvoranschlag einholen und bei der Kasse einreichen. Bei Standardausführungen des Zahnersatzes kannst du rund 50% als Zuschuss einkalkulieren.

Erst wenn du Hartz IV Empfänger bist, könntest du unter Umständen mit einem höheren Anteil der Kasse rechnen.

Das Arbeitsamt beiteiligt sich nicht an deinen Zähnen nicht. Du kannst allerdinks auf eine etwas höhere Kostenübernahme seitens der KV rechnen, was allerdings schriftlich beantragt werden muss und außerdem solltest Du den Eigenteil mit dem Arzt nachverhandeln. Eine passende <zusatzversicherung könnte Dir auch behilflich sein.

Zahnersatz und Zahnbehandlung werden zum Beispiel bei H.4 Empfängern voll übernommen! Wie es nach nur einigen Wochen Arbeitslosigkeit ist, weiß ich leider nicht.