Zahlt die PKV oder die Beihilfe eine Kieferbehandlung?

6 Antworten

In Vorbereitungsdienst übernimmt die Beihilfe nicht alles, bitte hier unbedingt Kontakt zur Beihilfestelle aufnehmen.

PKV hat bei den Anwärtertarifen teilweise auch eine Obergrenze für Implantate u.ä.

@MaxLife,

das einfachste wäre, wenn dir dein Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellt und du diesen bei der Beihilfe sowie bei deiner PKV einreichst mit der Bitte - mitzuteilen, welche Kosten übernommen werden.

Gruß N.U.

Halo,

das sollte dir in erster Linie dein Debeka Vertrauensmann erklären können. Er hat dir sicherlich entsprechende Versicherungen angeboten und sollte dokumentiert haben, was du nicht abgesichert haben wolltest.

Aber hier:

Zahnärztliche Behandlungen sind dann beihilfefähig, wenn sie dem Grunde nach notwendig und in der Höhe angemessen sind. Je nach Art der geplanten zahnärztlichen Behandlung sind verschiedene Voraussetzungen oder Einschränkungen zu beachten.

Implantologische Leistungen sind für bis zu vier Implantate je Kiefer beihilfefähig. Bei implantatgetragenem Zahnersatz im atrophischen zahnlosen Oberkiefer sind Aufwendungen für bis zu sechs Implantate beihilfefähig. Darüber hinaus sind Implantate nur bei bestimmten Indikationen ohne Beschränkung auf eine Höchstzahl beihilfefähig. Vorhandene Implantate, für die Beihilfe oder vergleichbare Leistungen aus öffentlichen Kassen gewährt wurden, sind anzurechnen.

Aufwendungen für ambulante kieferorthopädische Leistungen (KFO-Leistungen) sind beihilfefähig, wenn

die beihilfeberechtigte Person bzw. die oder der berücksichtigungsfähige Angehörige bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oderbei schweren Kieferanomalien eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erfolgt.

Beihilfe für KFO-Leistungen wird nur gewährt, wenn die Beihilfestelle die Notwendigkeit der Behandlung vor Beginn auf der Grundlage eines Heil- und Kostenplanes anerkannt hat.

Für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen sind Aufwendungen für

prothetische Leistungen,Inlays und Zahnkronen,implantologische Leistungen undfunktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen

nicht beihilfefähig.

Sie sind ausnahmsweise beihilfefähig, wenn sie auf einem Unfall während des Vorbereitungsdienstes beruhen oder die beihilfeberechtigte Person vor Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf mindestens drei Jahre ununterbrochen im öffentlichen Dienst beschäftigt gewesen ist.

Jetzt musst du gucken, was in deinen Debekaverträgen  steht.

Beste grüße

Dickie59

Das ist davon abhängig was für Tarife du bei der Debeka versichert hast (was auch für jeden anderen Versicherer zutreffen würde). Einerseits gibt es Höchstsätze, bei vielen Anbietern gibt es in den ersten Jahren Summenbegrenzungen, und dann kommt es noch darauf an was du genau versichert hast. Du solltest also entweder mal in deinem Vertrag nachlesen oder aber dir schriftlich vom Versicherer den Leistungsumfang in Bezug auf Kieferorthopädie bestätigen lassen.
Weiterhin macht es natürlich Sinn bei der Beihilfestelle (für dich müsste Aurich zuständig sein) mal nachzufragen wie's hier mit entsprechenden Festbeträgen und der Kostenerstattung aussieht.

Ich wünsche dir viel Erfolg

Ja bezahlt die Debeka auch mit Beihilfe komplett. Muss man schon so sagen, dass sich gerade bei Zahngeschichten die Debeka wirklich nicht lumpen lässt und sehr großzügig ohne große Fragen so gut wie alles begleicht. Einfach den HKP einreichen und es gibt ein schönes Lächeln.
Die bezahlen selbst so Sachen wie Bleaching und co. komplett 😉