Zahlungsaufforderung aus 2016/2017 - Fitnessstudio?
Ich habe einen Brief vom Inkassounternehmen bekommen, in dem ich Aufgefordert werden Monatsbeiträge zu bezahlen. Insgesamt beläuft sich die Forderung auf 139.30 Euro. Der offene Mietgliedszeitraum ist vom 17.11.2016 bis 16.06.2017.
Nun war das eine Zeit in der ich frisch angefangen hatte zu studieren und noch keine Geldeinnahmen hatte, konnte den Beitrag also nach einer bestimmten Zeit nicht mehr bezahlen. Daraufhin wurde mir der Vertrag Seitens des Fitnessstudios gekündigt. Nach dem ich immer wieder in Verzug kam, dann zwar zahlte, aber das zu oft passierte.
Jetzt im Oktober kam ein Schreiben in dem aufgefordert wurde die Monate zu bezahlen, die ich noch im Vertrag gewesen wäre, aber nicht mehr war, weil ich gekündigt wurde.
Innerhalb von 2 Monaten wurde das bis hin zum Anwalt hochgeschaukelt und beläuft sich jetzt auf 300 Euro.
Muss ich da überhaupt was zahlen? Da ich gar keinen Service oder Räumlichkeiten genutzt habe. Oder sollte ich jetzt besser schnell bezahlen und versuchen es bei der Forderung von 139.30 zu belassen.
Es wurde Anfangs vom Inkasso und Debitorenmanagement geschrieben aber ohne Inkasso Auftrag. Der nächste kam dann im Auftrag vom Inkasso Unternehmen und der nächste dann vom Anwalt im selben Haus.
Wie sollte ich verfahren?
5 Antworten
Um es einmal ganz klar zu sagen: Du hast einen Vertrag abgeschlossen, von dem du schon vor deiner Unterschrift wusstest, dass du ihn gar nicht erfüllen kannst. Das ist nicht nur ein zivilrechtliches Vergehen, sondern eine vorsätzlich begangene Straftat. Wenn du den Betrag, der aktuell von dir gefordert wird, begleichst und man dich danach in Ruhe lässt, dann bist noch sehr gut davongekommen!
Du solltest dir den Vertrag nehmen den du Unterschrieben hast und den Durchlesen.
Bei sowas gibt es oft Mindestlaufzeiten (z.B. 1 Jahr) oder Kündigungsfristen (z.B. 3 Monate).
Und wenn sowas in der art da drinn steht musst du das auch zahlen. Du hättest in der Zeit ja auch losgehen und Trainieren können wenn du das nicht genutzt hast ist das nicht das Problem des Fitnesscenters.
Du kriegst ja auch nicht deine Telefon-Grundgebühr zurück wenn du einen Monat lang nicht Telefoniert hast oder ins Internet gegangen bist.
Ja, deine Schulden musst du bezahlen. Warum kommen hier immer wieder Fragen in so einer Richtung?
Sofern du nicht bezahlt hast bis heute, solltest du bezahlen.
Die Rechnungen aus 2017 verjähren nämlich erst zum 31.12.2020. Das heißt für dich, dass das Fitnessstudio auf die Forderungen bestehen kann.
Ich seh da keine Möglichkeit. Dass das Fitnessstudio nicht auf Antwaltskosten sitzenbleiben will, ist klar.
Du solltest zahlen eh es noch teurer wird. Ob di die Leistung genutzt hast oder nicht spielt in dem Fall keine Rolle.
Kann ich versuchen die Kosten bei den 139.90 zu erreichen? Falls ja, wie könnte so ein Schreiben aussehen?
Nein, da du durch dein Verhalten die Beauftragung des Anwaltes und des Inkasso verschuldet hast, und der seinen Job auch nicht für lau macht, wirst du mit der Hauptforderung leider nicht davon kommen.
Der zug ist abgefahren. Da hättest du zahlen müssen bevor es zu Anwaltsgebühren kam.
Natürlich kannst du versuchen anstelle von 300 z.B. 250 an zu bieten. Ob die darauf eingehen liegt beim Inkassounternehmen.
Kann ich versuchen die Kosten bei den 139.90 zu erreichen? Falls ja, wie könnte so ein Schreiben aussehen?