Inkasso kann keine Unterlagen vorweisen?

13 Antworten

Wenn es einen Titel gibt, auf den man sich beruft ist dieser in Kopie vorzulegen.

Fordere diesen also an und wenn sie keinen vorlegen solltest du dich beim Aufsichtsgericht beschweren und beantragen, dass dem Inkassobüro die Lizenz entzogen wird.

Richtig !

Vermutlich werden von den vielen schwarzen Schafen des dubiosen Inkasso-Gewerbes mehr Gelder - legal oder illegal - ergaunert als bei Banküberfällen erbeutet.

Titelhandel zum Schleuderpreis ist eine gängige Praxis - ebenso die vorsetzliche Verwirrung der "Schuldner". Manche Titel werden öfters verkauft wie ein Auto in seinem Autoleben ! Schon merkwürdig !!

Das sowas überhaupt behördlich nicht mal annähernd ernsthaft überprüft wird, wird von einigen Wissenden damit begründet, das nicht zuletzt auch die Behörden sich mit diesen zuverlässigen und arbeit-sparenden Verwaltungsakten ein gutes Zubrot verdienen - NUR EBEN auf lange Sicht.

Bei von außen nur spärlich gegebener Betrachtungsmöglichkeit gar nicht so abwegig - denn eine wahre Ehrlichkeit in den heiligen Hallen der Justizia zu erwarten ist oft mit Tagträumerei oder Dummheit gleichzusetzen !

Soll die Forderung angeblich tituliert sein ?

Gab es in dieser Sache schon mal Vollstreckungsversuche ? Falls ja : Wann ?

Aus welchem Jahr soll die Forderung sein ?

Lg

Nein es wurde meines Wissens nichts Vollstreckt. Die Forderung kann ich ja nicht genau nachvollziehen ohne Unterlagen.

Ich habe nun herausgefunden das es Amtsgericht Hagen ist, es handelt sich von 2013 können aber natürlich nichts zur sache selbst sagen und der Auftraggeber Antwortet nicht. 

warum dann ein Inkasso beauftragen - vollstreckbarer Titel liegt vor - über 30 Jahre - noch 26 Jahre - warum wird kein Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung beauftragt - 

sonderbar

@peterobm

liquiditätsüberwachung. Vieleicht hat der Gäubiger keine Lust/Zeit 30 Jahre lang sich selbst drum zu kümmern.

schrieben sie heute das sie keine Unterlagen dazu mehr haben
komisch, Unterlagen sind 10 Jahre aufzuheben, SIE sind verpflichtet die Nachweise zu überlassen - in Kopie reicht

würde ich ignorieren

es wird das Amtsgericht genannt - dann müsste ein Mahnbescheid erlassen worden sein - ohne Widerspruch ist das rechtsgültig. es kann jederzeit ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden

Ja sie schrieben heute das Sie keine Unterlegen mehr haben und diese nicht vorweisen können, weder eine Vollmacht des Gläubigers der Sie berechtigt diese Forderung einzutreiben, noch können sie uns etwas belegen wie, wo und wann. 

Finger weg

@herzilein35

Was kann ich aber mit dem Aktenzeichen von dem Amtsgericht anfangen? Das Inkasso sitzt in Hamburg daher denke ich das es vom Amtsgericht Hamburg ist kann man da irgendwie anrufen und nachfragen?

@xxrockbabyxx

Was kann ich mit dem Aktenzeichen von dem Amtsgericht anfangen?
NICHTS sofern keine Herkunft angegeben ist

@xxrockbabyxx

zur Info: Die Mahngerichte sind eigentlich nach Bundesland organisiert. Es zählt der Geschäftssitz/Wohnort des Gläubigers für die Zuständigkeit, nicht das des Inkassos. Der Geschäftssitz des Inkassos würde nur zählen, wenn das Inkasso selbst der Gläubiger ist.

Jedes Inkasso-Unternehmen hat eine "Genehmigung" des für ihren Firmensitz zuständigen Amtsgerichtes, dass Ihre Aktivitäten sozusagen überwacht. Dieses Amtsgericht ist meist im Impressum des Schreibens genannt.

Wende dich an das dort gelistete Amtsgericht und schildere deinen Fall, es ist möglich, dass das Amtsgericht dann diesen Laden etwas genauer unter die Lupe nimmt und eventuell sogar schließt.

Die Forderungen dieser Firma würde ich ablehnen.