Hallo'' VBL - Rente trotz Pfändungsgrenze pfändbar?

2 Antworten

Hallo Juliaminz,

Sie schreiben:

Hallo'' VBL - Rente trotz Pfändungsgrenze pfändbar?

Die VBL sagte mir heute am Telefon, dass sie wenn ein Pfändungstitel bei denen eintrifft, sie die Rente von 225 Euro zum pfänden frei geben. Ist dieses so erlaubt da sie doch unter der Pfändungsgrenze liegt?

Antwort:

Abkürzungen sind ja schön und gut, aber sicherlich weiß hier nicht jeder Leser auf Anhieb, was unter einer VBL-Rente zu verstehen ist!

Wie dem auch sei:

Es gibt die Möglichkeit, sich vorsorglich ein Pfändungssicheres Konto einzurichten, dann kann nicht so ohne weiteres auf Ihr Konto zugegriffen werden!

 https://www.verbraucherzentrale.de/p-konto

Auszug:

Das P-Konto als Schutz vor Kontopfändung

jeder Kontoinhaber hat gegenüber seiner Bank den Anspruch, dass sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto, sogenanntes P-Konto, geführt wird. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Jeder Kontoinhaber hat gegenüber seiner Bank den Anspruch, dass sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto, sogenanntes P-Konto, geführt wird. Ein P-Konto ist auch weiterhin ein Girokonto, das dem normalen Zahlungsverkehr dient, bei Kontopfändung jedoch einen unbürokratischen Schutz bietet: Guthaben sind bis zu einem Betrag von 1.073,88 Euro je Kalendermonat geschützt, weitere Beträge (Kindergeld usw.) können auf Nachweis freigegeben werden. Wir geben Antworten auf folgende Fragen:

Bitte lesen Sie die weiteren Details und Hinweise unter obigem Link!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Juliaminz 
Fragesteller
 29.08.2016, 13:59

Vielen Dank für die nette Antwort. Da es sich nicht um mich handelt, sondern um eine Rentnerin im Pflegeheim, kenne ich mich mit VBL - Renten nicht aus und weiß aus diesem Grund auch nicht wie man die sonst noch nennt. P - Konto hilft nicht ( aber ist vorhanden), weil die BANK direkt beim Rententräger pfändet und dieser eine Rente die unter Pfändungsgrenze heraus gibt. Daher meine Frage: ob er dieses darf :)


Konrad Huber  29.08.2016, 16:15
@Juliaminz

weil die BANK direkt beim Rententräger pfändet und dieser eine Rente die unter Pfändungsgrenze heraus gibt. Daher meine Frage: ob er dieses darf :)

Antwort:

Sie schreiben leider nicht, ob es sich um einen Sozialhilfeempfänger handelt!

Sie schreiben auch nicht, ob die betreffende Person (Rentnerin) einen Betreuer hat!

Es muß ein Vorgang existieren, aus welchem die diversen Zusammenhänge ersichtlich sein sollten!

Als außenstehende Person werden Sie da nicht viel ausrichten können, wenn Sie keine gültige Vollmacht (Generalvollmacht, Betreuungsvollmacht haben) und dann haben Sie in der Regel auch kein Anrecht auf Auskunft!

Gibt es denn keine Angehörigen, welche sich um die Angelegenheit kümmern können!

Fragen Sie ggf. beim sozialen Dienst der Einrichtung nach, vielleicht gibt es dort nähere Infos!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

das ist eine zusatzversorgung, keine gesetzliche rente... die kommt ja noch oben drauf....

Juliaminz 
Fragesteller
 29.08.2016, 12:51

Die gesetzliche, liegt ebenfalls unter Pfändungsgrenze, sogar zusammen liegen beide unter der Pf. - Grenze.