P-Konto / Pfändungsfreibetrag / Unterhalt ?
Ich bekomme 1600 EURO Netto, aufgrund der Kontopfändung verbleiben mir 1078 EURO. Ich zahle Unterhalt an meinem Sohn der nicht bei mir wohnt, von 300 EURO. Wie und wo kann ich hier einen Antrag stellen, dass dieses bei der Kontopfändung frei gestellt wird. Ist es überhaupt möglich, sich hier befreien zu lassen, dass ich meinen Unterhalt zahlen kann?
Wo muss ich diesen Antrag stellen?
Vielen Dank für die Antworten
4 Antworten
Das ist schön das du für deinen Sohn Unterhalt zahlen möchtest. Kindesunterhalt hat auch immer Vorrang. Ich würde meinen Anwalt danach fragen oder halt beim Gerichtsvollzieher der anscheinend die Kontopfändung veranlasst hat. Du hast doch bestimmt noch irgendwelche Unterlagen wegen der Pfändung.......lg blümchen
Ein Gerichtsvollzieher veranlasst keine Kontopfändung, sondern das Vollstreckungsgericht. Die Bank muss den zusätzlichen unpfändbaren Betrag auszahlen, wenn die Bescheinigung einer geeigneten Stelle vorgelegt wird. Z.B. eine der Familienkasse.
Der Unterhalt muß vorrangig gezahlt werden.
Ruf beim Amtsgericht an, die helfen Dir weiter.
M.M.n. kann und muß dein Freibetrag erhöht werden.
Vielleicht hilft dir der Link weiter.
https://www.verbraucherzentrale.de/bescheinigung-grundfreibetrag
Wenn du tatsächlich Unterhalt bezahlst, so hast du Anspruch darauf, dass dein Pfändungsfreibetrag entsprechend angehoben wird...
Deine kontoführende Bank wird dir sagen welche Nachweise sie dazu benötigt.....