P-Konto / Pfändungsfreibetrag / Unterhalt ?

4 Antworten

Das ist schön das du für deinen Sohn Unterhalt zahlen möchtest. Kindesunterhalt hat auch immer Vorrang. Ich würde meinen Anwalt danach fragen oder halt beim Gerichtsvollzieher der anscheinend die Kontopfändung veranlasst hat. Du hast doch bestimmt noch irgendwelche Unterlagen wegen der Pfändung.......lg blümchen

Ein Gerichtsvollzieher veranlasst keine Kontopfändung, sondern das Vollstreckungsgericht. Die Bank muss den zusätzlichen unpfändbaren Betrag auszahlen, wenn die Bescheinigung einer geeigneten Stelle vorgelegt wird. Z.B. eine der Familienkasse.

Der Unterhalt muß vorrangig gezahlt werden.

Ruf beim Amtsgericht an, die helfen Dir weiter.

Wenn du tatsächlich Unterhalt bezahlst, so hast du Anspruch darauf, dass dein Pfändungsfreibetrag entsprechend angehoben wird...

Deine kontoführende Bank wird dir sagen welche Nachweise sie dazu benötigt.....