Zahlung von Betreuungsunterhalt trotz Erwerbstätigkeit der Mutter und Volltagskitaplatz für Kind?

2 Antworten

Ein grundsätzlicher Anspruch auf Betreuungsunterhalt gegen den Erzeuger des Kindes ist gegeben. Reichen die eigenen Einkünfte nicht aus, den Lebensunterhalt zu bestreiten, ist der Erzeuger in Form des Betreuungsunterhaltes gefordert. Das Jobcenter wird errechnen, wie hoch der Betrag ist- der Lebensgefährte ist uninteressant- es iist IHR Kind. Wenn sie die ersten 3 Monate zu Hause geblieben wäre, dann hätten sie den vollen Betreuungsunterhalt entrichten müssen, seien sie also froh, dass sie arbeitet. Bis das Kind das 3. LJ vollendet, sind sie zum Betreuungsunterhalt verpflichtet.

Na ja - wenn die Kimdsmutter Geld vom Jobcenter bekommt, musst Du schon Deine Unterlagen einreichen. Denn alle anderen Einkünfte sind vorangig vor ALG II. Das muss das Jobcenter überprüfen. Wenn Du unter dem Selbstbehalt liegst, kannst Du eben nicht zahlen.