Betreuungsunterhalt Wechselmodell?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Erst einmal fristgerecht einen schriftlichen Widerspruch einlegen und das Jobcenter über das Wechselmodell aufklären,auch wenn es ihnen schon bekannt ist !

Wenn zu den 2000 € Netto nicht noch weitere Einkommen dazu kommen,also Sonderzahlungen wie z.B. Weihnacht / Urlaubsgeld,dann würde das mit der Forderung vom Jobcenter nicht passen.

Denn vom Nettoeinkommen kann man erst mal nachweisbare berufsbedingte Aufwendungen in Abzug bringen,dann käme erst der Unterhalt fürs Kind und erst wenn dann noch mehr als 1200 € Netto übrig wären,müsste bis min.zur Vollendung des 3 Lebensjahres Betreuungsunterhalt gezahlt werden.

Ist das Kind noch keine 3 Jahre,dann muss man der Vermittlung in Beschäftigung nicht zur Verfügung stehen,wenn man das Kind selber betreuen möchte,dass Kind wird ja bei der Mutter gemeldet sein.

Sollte dem Jobcenter das mit dem Wechselmodell nicht bekannt sein,dann klär sie auf und dann wird man der Mutter sicher auch zumuten können eine geeignete Beschäftigung aufzunehmen,denn die Betreuung ist ja zu 50 % gesichert.

isomatte  13.07.2017, 18:52

Danke dir für deinen Stern !

Wenn Kind unter 3 Jahre alt ist, dann muss Peter Betreuungsunterhalt für die Mutter von Hannah zahlen, solange muss sie nicht arbeiten.

Wegen des Kindesunterhaltes muss er sich beraten lassen, sollte zum Jugendamt gehen, die Berechnung dort durchführen lassen.

Er muss wohl den hälftigen Unterhalt für Hannah zahlen, denn Hannah ist ja 3,5 Tage bei der Mutter und das Jobcenter kommt dann auch für Hannah auf.

Widerspruch einlegen, hingehen, Unterlagen mitnehmen und sich die Berechnung erklären lassen.

Bei hälftiger Betreuung steht einem nach derzeitigen richterlichen Entscheidungen kein Kindesunterhalt zu. Hast du das Wechselmodell schriftlich? 

Ich würde denen schreiben (als Widerspruch), dass ihr das Kind mit Wechselmodell betreut und daher kein Unterhalt zu zahlen ist. 

Beim Betreuungsunterhalt kenne ich keine richterliche Sichtweise. Zum einen kommt das ja auch nur in Frage, so lange das Kind unter 3 ist. Und dir dann ja theoretisch genauso. Aber du hast halt ein höheres Einkommen. Die Frage wäre aber, ob ihr dann nicht mindestens ein Teilzeitjob zuzumuten ist, denn sie hat ja 50 % freie Zeit. 

Selbst wenn ihm Betreuungsunterhalt zugemutet wird, zuerst kann er ja mal das Kind anrechnen lassen, das hälftig bei ihm lebt. 

Also erst mal Widerspruch einlegen fristgerecht und die Situation genau erläutern. Und falls das nicht fruchtet, sich einen Anwalt nehmen.