Frage zu Betreuungsunterhalt

4 Antworten

lt. düsseldorfer tabelle stehen dem kind 333 euro unterhalt zu, davon abgezogen werden 92 euro kindergeld (also hälftiges) und das ergibt einen unterhalt von 241 euro den der vater zu zahlen hätte für sein kind.

somit hat er einen restbetrag von 1276 euro für sich.

selbstbehalt gegenüber der mutter beträgt 1200 euro. somit ergibt sich ein theoretischer betrag von 76 euro der  zahlbar wäre als betreuungsunterhalt.

so km nicht leistungsfähig ist an betreuungsunterhalt, muss die km alg2 beantragen. unterhaltsvorschuss wird nur für das kind bezahlt. den betreuungsunterhalt muss der vater auch an niemanden zurückzahlen, da er schlichtweg nicht leistungsfähig ist was das betrifft.

Zuerst kommt Kindesunterhalt, erst wenn dann noch genug Geld da ist, muss Betreuungsunterhalt gezahlt werden bis zur Grenze.

317 Euro ist ja nur der Nennbetrag, da geht ja noch das halbe Kindergeld ab, zu zahlen wäre dann ja nur 225 Euro. Und zum Netto kommt auch Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld dazu, darf man auch nicht vergessen.

Betreuungsunterhaltsvorschuss gibt es nicht, das Jugendamt interessiert sich auch nicht, wovon die Mutter lebt, die sind nur für Kinder zuständig, so was wurde noch nicht erfunden. Sie erhaelt auf Elterngeld aufstockendes Alg2 und das Jobcenter wird Gehaltsnachweise vom Vater haben wollen, um zu sehen, ob Betreuungsunterhalt zu bekommen ist oder nicht. Zu holen ist nur was bis zum Selbstbehalt. Das macht das Jobcenter.

Glaube ich nicht, den sogar das Elterngeld Mindestsatz 300 Euro wird auf Hartz4 angerechnet.

Ich glaube du bekommst nur den Mehrbedarf für Alleinerziehende, vom Job Center .