Noch mehr Betreuungsunterhalt zahlen nachdem Jobcenter bereits etwas erhält

3 Antworten

Nur weil Du was ans Jobcenter zahlst, weil sie derzeit dort Leistungen bezieht, bedeutet das nicht, dass sie nicht die Ansprüche des Kindes, sowie wie ihre eigenen gegen Dich von einer Anwältin beitreiben lassen darf und so ggfs. sogar aus dem ALG II Bezug rauskommt.

kostenlose rechtsberatungen taugen nicht viel. also such dir selbst einen fachanwalt.

Ich habe bereits einen Anwalt der ist aber im Urlaub und das noch 2 Wochen. Ich will auch nicht wissen wieviel sondern nur ob es sie das verlangen kann. ich werde doch wohl kaum der einzige Mensch in Deutschland sein der das Problem hat.

@IssoDe

bis dein anwalt aus dem urlaub zurück ist, kann das noch warten.. den zahlst du ja auch dafür, dass er dich vertritt.. in dringenden sachen hat er einen vertreter.

ob sie das verlangen kann, kann man mit diesen wenigens infos ohnehin nicht sagen. also ärgere dich nicht und geniesse deine freie zeit an ostern!

@Farridia

Danke für deine Antwort aber es muss doch möglich sein zu sagen grundsätzlich ja oder nein

Es ist dein Kind und sie hat das Recht in den ersten 3 Jahren auch Betreuungsunterhalt zu verlangen.

Wenn du damals schon mitbekommen hast, dass sie nichts vom arbeiten hältst, wieso setzt ihr dann ein Kind in die Welt?

liest du die Beiträge die du kommentierst eigentlich. Ich weiß was Betreuungsunterhalt ist und diesen zahle ich auch darum geht es doch gar nicht!