Wechselmodell - Jobcenter will Mutter zwingen, Kindesvater zu verklagen..Dürfen die das?

7 Antworten

Das ist eine juristische Frage, die ich nicht beantworten kann. Konsultiert bitte einen Rechtsanwalt!

Fest steht jedoch, dass es nicht nach dem Willen der Mutter gehen kann, ob sie ihren Ex verklagen will oder nicht. Der Steuerzahler kann nicht dafür aufkommen, weil die Mutter keine Lust zum Klagen hat. Steuergelder sind für Bedürftige und nicht für Personen, die irgendetwas aus irgendwelchen Gründen nicht tun wollen.

Wenn der Prozess Aussicht auf Erfolg hat, was ich nicht beurteilen kann, dann kann das Jobcenter sie sehr wohl dazu zwingen, den Vater zu verklagen, und das ist auch gut und richtig so. Wenn sie also nicht will, ist das ihre Entscheidung und sie muss die Konsequenzen, Kürzung des Geldes, tragen.

Sicher verdient der Kindsvater mehr als die Kindsmutter, dann fallen für ihn sehr Wohl Unterhaltsanteile an, die muss die Kindsmutter schon einfordern.

Wenn er das Kind 50% der Zeit hat, muss er nur das zahlen, was bei seinem  Mehrverdienst anfällt. Aber auch sie hätte normalerweise keinen Anspruch auf einen Vorschuss. Wenn sie einen will muss die die volle Zeit das Kind bei sich haben. 

Was die beiden Elternteile da unter sich "ausgemacht" haben, nennt man einen Vertrag zu Lasten eines Dritten. (in diesem Fall des Staates).

Natürlich kann man nicht auf Unterhalt "verzichten" und dann den Staat zahlen lassen.

Wenn man einen solchen Konstrukt wählt, muss man sich schon selbst um die Finanzierung kümmern.